Beim Zahn­arzt können die Kosten schnell in die Höhe schie­ßen. Die gesetz­li­che Kran­ken­kasse betei­ligt sich an den anfal­len­den Kosten für Zahn­ersatz mit einem einheit­lich fest­ge­leg­ten Beitrag. Der soge­nannte befund­be­zo­gene Fest­zu­schuss deckt im Durch­schnitt 50 % der Kosten für die Regel­ver­sor­gungs­leis­tung ab. Stellt sich bei der Behand­lung jedoch heraus, dass Maßnah­men ergrif­fen werden müssen, die nicht unter besagte Regel­ver­sor­gung fallen, bleibt der Patient auf den Kosten sitzen.

Ein Beispiel: Der Befund lautet, dass Zahn 15 im Ober­kie­fer entfernt werden muss. In der Regel­ver­sor­gung würde der Zahn durch eine fest­sit­zende Brücke ersetzt. Dafür müssten die Nach­bar­zähne jeweils ange­schlif­fen werden. Somit wird also aus der Bear­bei­tung eines Zahnes auto­ma­tisch die Bear­bei­tung von drei Zähnen. Eine Brücke besteht aus einem Metall­kern, der teil­weise (in der „Lächel­zone“) zahn­far­ben verblen­det wird. Wenn der Patient jedoch andere Vorstel­lun­gen hat, was die Ästhe­tik angeht, bleibt er auf den entste­hen­den Mehr­kos­ten für einen hoch­wer­ti­ge­ren Ersatz sitzen.

Doch nicht nur das äußere Erschei­nungs­bild sollte die Entschei­dung beein­flus­sen. Der verlo­rene Zahn kann auch durch ein Implan­tat ersetzt werden, welches die Nach­bar­zähne schont und somit denk­bare Probleme in der Zukunft verhindert.

Gene­rell ist fest­zu­hal­ten: Je hoch­wer­ti­ger die Versor­gung, desto höher ist der Eigen­an­teil des Patienten.

Leis­tungs­starke Zahn­zu­satz­ver­si­che­run­gen bieten finan­zi­elle Sicher­heit. Rech­nungs­be­träge für Zahn­be­hand­lun­gen von mehre­ren Tausend Euro sind keine Selten­heit. Mit Beiträ­gen in Höhe von rund 18 € monat­lich für eine 35-jährige Person ist der Aufwand für eine Zusatz­ver­si­che­rung relativ gering.

Jedoch ist die Leis­tungs­fä­hig­keit einer solchen Zusatz­ver­si­che­rung in den Tarif­op­tio­nen äußerst unter­schied­lich. In güns­ti­gen Tarif­op­tio­nen verbirgt sich häufig die Aussage „Verdopp­lung des Fest­zu­schus­ses oder 100 % Fest­zu­schuss“. Diese Rege­lung wirkt sich im Leis­tungs­fall negativ für Sie aus, denn dann orien­tiert sich der Versi­che­rer an den gesetz­li­chen Erstat­tungs­vor­ga­ben. Das Geld, das Sie im Beitrag sparen, kann Sie im Leis­tungs­fall in Form von unkal­ku­lier­ba­ren selbst zu leis­ten­den Antei­len an der Rech­nung einholen.

Viele Tarife bieten zusätz­lich zur Absi­che­rung des finan­zi­el­len Risikos bei Zahn­ersatz auch Leis­tun­gen für Zahn­be­hand­lun­gen an. Hier sind bspw. auch die Kosten für profes­sio­nelle Zahn­rei­ni­gung und Kunst­stoff­fül­lun­gen mitver­si­chert. Aus unserer unab­hän­gi­gen Posi­tion haben wir den Markt der Zahn­zu­satz­ver­si­che­run­gen unter die Lupe genom­men. Wir wissen, was quali­ta­tiv hoch­wer­ti­gen Zahn­zu­satz­schutz auszeichnet.

ZAHNZUSATZVERSICHERUNG

Ihr afm Berater infor­miert Sie gerne über weitere Details und über­sen­det Ihnen ein indi­vi­du­el­les, leis­tungs­star­kes Angebot.