Beim Zahnarzt können die Kosten schnell in die Höhe schießen. Die gesetzliche Krankenkasse beteiligt sich an den anfallenden Kosten für Zahnersatz mit einem einheitlich festgelegten Beitrag. Der sogenannte befundbezogene Festzuschuss deckt im Durchschnitt 50 % der Kosten für die Regelversorgungsleistung ab. Stellt sich bei der Behandlung jedoch heraus, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, die nicht unter besagte Regelversorgung fallen, bleibt der Patient auf den Kosten sitzen.
Ein Beispiel: Der Befund lautet, dass Zahn 15 im Oberkiefer entfernt werden muss. In der Regelversorgung würde der Zahn durch eine festsitzende Brücke ersetzt. Dafür müssten die Nachbarzähne jeweils angeschliffen werden. Somit wird also aus der Bearbeitung eines Zahnes automatisch die Bearbeitung von drei Zähnen. Eine Brücke besteht aus einem Metallkern, der teilweise (in der „Lächelzone“) zahnfarben verblendet wird. Wenn der Patient jedoch andere Vorstellungen hat, was die Ästhetik angeht, bleibt er auf den entstehenden Mehrkosten für einen hochwertigeren Ersatz sitzen.
Doch nicht nur das äußere Erscheinungsbild sollte die Entscheidung beeinflussen. Der verlorene Zahn kann auch durch ein Implantat ersetzt werden, welches die Nachbarzähne schont und somit denkbare Probleme in der Zukunft verhindert.
Generell ist festzuhalten: Je hochwertiger die Versorgung, desto höher ist der Eigenanteil des Patienten.
Leistungsstarke Zahnzusatzversicherungen bieten finanzielle Sicherheit. Rechnungsbeträge für Zahnbehandlungen von mehreren Tausend Euro sind keine Seltenheit. Mit Beiträgen in Höhe von rund 18 € monatlich für eine 35-jährige Person ist der Aufwand für eine Zusatzversicherung relativ gering.
Jedoch ist die Leistungsfähigkeit einer solchen Zusatzversicherung in den Tarifoptionen äußerst unterschiedlich. In günstigen Tarifoptionen verbirgt sich häufig die Aussage „Verdopplung des Festzuschusses oder 100 % Festzuschuss“. Diese Regelung wirkt sich im Leistungsfall negativ für Sie aus, denn dann orientiert sich der Versicherer an den gesetzlichen Erstattungsvorgaben. Das Geld, das Sie im Beitrag sparen, kann Sie im Leistungsfall in Form von unkalkulierbaren selbst zu leistenden Anteilen an der Rechnung einholen.
Viele Tarife bieten zusätzlich zur Absicherung des finanziellen Risikos bei Zahnersatz auch Leistungen für Zahnbehandlungen an. Hier sind bspw. auch die Kosten für professionelle Zahnreinigung und Kunststofffüllungen mitversichert. Aus unserer unabhängigen Position haben wir den Markt der Zahnzusatzversicherungen unter die Lupe genommen. Wir wissen, was qualitativ hochwertigen Zahnzusatzschutz auszeichnet.
Ihr afm Berater informiert Sie gerne über weitere Details und übersendet Ihnen ein individuelles, leistungsstarkes Angebot.