Schlag­an­fall, Herz­in­farkt, Krebs: Niemand denkt gerne über schwere Krank­hei­ten nach. Ihnen wird schon nichts passie­ren? Die Reali­tät ist, dass schwere Krank­hei­ten in Deutsch­land zuneh­men. Jede dieser Diagno­sen ist eine persön­li­che Kata­stro­phe. Auch wenn viele Krank­hei­ten heute oft gut zu thera­pie­ren sind, stellen sie – zumin­dest für einen begrenz­ten Zeit­raum – große Einschnitte im Leben der Betrof­fe­nen dar. Die finan­zi­el­len Folgen solcher Schick­sals­schläge sind erheblich.

Viele erwerbs­tä­tige Menschen erhal­ten im Fall einer Erkran­kung Leis­tun­gen aus einer Kran­ken­ta­ge­geld- oder einer Berufs­un­fä­hig­keits­ab­si­che­rung. Doch was ist, wenn in Fami­lien derje­nige Eltern­teil erkrankt, der die Kinder und den Haus­halt betreut? In so einem Fall entste­hen sofort zusätz­li­che Kosten für die Kinder- und Haus­halts­be­treu­ung, da der andere Eltern­teil seine Berufs­tä­tig­keit nicht ohne Weite­res redu­zie­ren oder einstel­len kann – seine Einkünfte werden ja gebraucht.
Eine schnelle, trans­pa­rente und unbü­ro­kra­ti­sche Unter­stüt­zung bietet in dieser Situa­tion eine soge­nannte Schwere-Krank­hei­ten-Vorsorge. Diese zahlt bei Fest­stel­lung einer der versi­cher­ten Diagno­sen eine verein­barte Kapi­tal­leis­tung aus – und das sogar steuerfrei

Insbe­son­dere Fami­lien erhal­ten so schnel­len finan­zi­el­len Hand­lungs­spiel­raum für:

  • die Einstel­lung einer Haushaltshilfe
  • die Siche­rung der Kinderbetreuung
  • erfor­der­li­che Umbau­maß­nah­men oder Anschaf­fun­gen, die im Alltag mit der Erkran­kung helfen
  • alter­na­tive oder ergän­zende Behand­lungs­me­tho­den, unab­hän­gig von der Kosten­zu­sage der Krankenkasse
  • Ausgleich oder Ablö­sung finan­zi­el­ler Verbindlichkeiten

Versi­chert sind bei Top-Anbie­tern zwischen 55 und 68 Erkran­kungs­bil­der, die die volle Kapi­tal­leis­tung auslö­sen. Hier einige Beispiele:

  • Tumor­er­kran­kun­gen, z. B. Krebs oder auch ein gutar­ti­ger Gehirntumor
  • Entzünd­li­che Erkran­kun­gen, z. B. rheu­ma­to­ide Arthritis
  • Erkran­kun­gen von Herz oder Kreis­lauf, z. B. Herz­in­farkt oder Bypass-OP
  • Erkran­kun­gen des Gehirns oder des Nerven­sys­tems, z. B. Schlag­an­fall oder Multi­ple Sklerose
  • sons­tige schwere Erkran­kun­gen, z. B. HIV-Infek­tion, Lungen­er­kran­kung oder Nierenversagen

Darüber hinaus gibt es einen zusätz­li­chen Katalog von Erkran­kun­gen, die eine Teil­leis­tung auslö­sen. Dies sind in der Regel Erkran­kungs­bil­der, die zwar zunächst einen Lebens­ein­schnitt bedeu­ten und viel­leicht auch eine dauer­hafte Behand­lung erfor­dern, in der heuti­gen Zeit aber im weite­ren Verlauf keine schwe­ren Einschrän­kun­gen im Alltag mit sich bringen. Hierzu zählen bspw. Morbus Crohn, Diabe­tes Typ I oder Colitis ulcerosa.

Beson­ders fami­li­en­freund­lich: Kinder bis 18 Jahre (25 Jahre, wenn noch in der Ausbil­dung) sind immer auto­ma­tisch mit 50 % der Versi­che­rungs­summe der Eltern, maximal mit 35.000 € mitver­si­chert, wenn ein Eltern­teil die Absi­che­rung für sich abschließt. Nach Errei­chen des 18. bzw. 25. Lebens­jah­res erhal­ten die Kinder die Möglich­keit, ihren eigenen Vertrag abzu­schlie­ßen – und das ohne erneute Gesundheitsprüfung.

SCHWERE-KRANKHEITEN-VORSORGE

Sorgen Sie für den Fall einer Erkran­kung dafür, finan­zi­ell abge­si­chert zu sein, und verschaf­fen Sie sich mone­tä­ren Hand­lungs­spiel­raum. Ihr afm Berater unter­stützt Sie gerne bei der Ermitt­lung der für Sie ange­mes­se­nen Versi­che­rungs­summe und der Auswahl der für Sie opti­ma­len Produkt­lö­sung. Schüt­zen Sie sich, Ihre Familie und Ihren Betrieb ggf. vor den finan­zi­el­len Proble­men durch eine schwere Erkrankung.