Vollmachten und Verfügungen by afm
Mit der Volljährigkeit sind wir juristisch eigenständige Personen. Dann dürfen auch Eltern nicht mehr für uns entscheiden und handeln, wenn wir zeitweise oder dauerhaft nicht einwilligungsfähig sind. Selbst Krankenakten dürfen nicht eingesehen werden. Dass wir unsere Angelegenheiten nicht selbst regeln können, kann schnell durch Unfall oder Krankheit passieren. Dann bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer.
Ohne Vollmachten entscheiden und handeln unter Umständen Fremde z. B. in den Bereichen Gesundheit, Finanzen, Behörden, Post und bei Selbständigen sogar im Geschäft.
Welche Vollmachten und Verfügungen gibt es?
Was kann afm für mich tun?
In unserer Beratung identifizieren wir gemeinsam mit Ihnen, welche Vollmachten Sie benötigen.
Unser Service für Sie:
afm Mehrwerte
360° Beratung
Wir denken und beraten vernetzt und themenübergreifend mit einem Blick für das große Ganze.
Kompetent
Wir haben das gebündelte Expertenwissen, das Sie brauchen.
Buying Power
Durch unsere Partnerschaft mit MRH Trowe und das hohe Platzierungsvolumen realisieren wir beste Produkte zum besten Preis.
Persönlich
Ein persönlicher, qualifizierter Ansprechpartner für alle Themen mit einem Expertenteam im Back-up.
Breites Portfolio
Unabhängiger Zugriff auf mehr als 500 Versicherungsgesellschaften und Finanzinstitutionen.
Deutschlandweit
Mit über 200 Mitarbeitenden betreuen wir auch Sie persönlich und in Ihrer Nähe.