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Dienst­haft­pflicht­ver­si­che­rung by afm

Beamte und Ange­stellte im öffent­li­chen Dienst müssen während ihrer tägli­chen Arbeit eine Viel­zahl von Geset­zes­be­stim­mun­gen, Verord­nun­gen und Entschei­dun­gen beach­ten. Dabei können durch eine Unacht­sam­keit oder einen Fehler verse­hent­lich Vermö­gens­schä­den verur­sacht werden. Um sich gegen mögli­che Haft­pflicht- oder Regress­an­sprü­che durch den Dienst­herrn, Kolle­gen oder andere Perso­nen abzu­si­chern, ist eine spezi­elle Versi­che­rung nötig. Die Dienst­haft­pflicht schützt vor den beruf­li­chen Haftungs­ri­si­ken. Berech­tigte Ansprü­che werden regu­liert und unbe­rech­tigte Forde­run­gen abgewehrt.

In einigen Berei­chen wie z. B. der öffent­li­chen Verwal­tung ist zusätz­lich eine Vermö­gens­scha­den­haft­pflicht­ver­si­che­rung zu empfeh­len, da die meisten Schäden soge­nannte reine Vermö­gens­schä­den, die nicht auf Perso­nen- oder Sach­schä­den beruhen, sind. Diese Schäden deckt die Vermö­gens­scha­den­haft­pflicht­ver­si­che­rung bis zur verein­bar­ten Versi­che­rungs­summe ab. Die Höhe der Versi­che­rungs­summe muss entwe­der der gesetz­li­chen Norm entspre­chen oder zumin­dest dem Tätig­keits­feld nach ange­mes­sen verein­bart werden. Die Verein­ba­rung einer Selbst­be­tei­li­gung ist dabei obligatorisch.

Durch unsere Erfah­rung und stetige Markt­ana­lyse können wir Ihnen Ihren indi­vi­du­el­len Versi­che­rungs­schutz zusam­men­stel­len. Dabei profi­tie­ren Sie von hohen Stan­dards und dem besten Preis-Leistungs-Angebot.

Fragen und Antworten

Egal wie gewis­sen­haft und ordent­lich man seine Aufga­ben im Berufs­le­ben erle­digt, in der Hektik des Alltags und unter zeit­li­chem Druck können eine Unacht­sam­keit oder ein Fehler zu hohen Scha­den­er­satz­an­sprü­chen führen. Für Beamte, Ange­stellte oder Arbei­ter im öffent­li­chen Dienst, die für Schäden aufgrund einer Dienst­pflicht­ver­let­zung auch persön­lich haften können, ist eine Dienst- und Vermö­gens­scha­den­haft­pflicht­ver­si­che­rung unver­zicht­bar, um sich vor finan­zi­el­len Folgen zu schüt­zen. Ein wich­ti­ger Bestand­teil ist neben dem Scha­den­aus­gleich der „passive“ Rechts­schutz, der bei unbe­grün­de­ten oder über­zo­ge­nen Forde­run­gen die Kosten über­nimmt, die zur Durch­set­zung der Scha­den­ab­leh­nung erfor­der­lich sind.
  • Beamte
  • Ange­stellte im öffent­li­chen Dienst
  • Arbei­ter im öffent­li­chen Dienst

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  • Kondi­ti­ons- und Tarif­op­ti­mie­rung bestehen­der Verträge
  • Kombi­nierte Privat- und Diensthaftpflichtversicherung
  • Nach­haf­tung bis fünf Jahre nach dem Ausschei­den aus dem Dienst/Beruf
  • Regress­an­sprü­che des Dienst­herrn beim Gebrauch von Dienst­fahr­zeu­gen bis 100.000 €
  • Abhan­den­kom­men von nicht persön­li­chen Ausrüs­tungs­ge­gen­stän­den bis 100.000 €
  • Abhan­den­kom­men von persön­li­chen Ausrüs­tungs­ge­gen­stän­den bis 5.000 €
  • Abhan­den­kom­men von Dienst­schlüs­seln bis 100.000 €
  • Prämi­en­vor­teile für Gewerk­schafts- oder Verbandsmitglieder
  • Schnelle Reak­ti­ons­zeit und exzel­lente Schadenkompetenz

afm Mehr­werte

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