Moped­ver­si­che­rung by afm

Leis­tungs­star­ker Rund­um­schutz für Mofas, Mopeds, Roller, E-Scooter und E-Bikes

Jedes Jahr zum März beginnt für Mofas, Mopeds, Roller, E-Scooter und E-Bikes die neue Versi­che­rungs­sai­son. Die Versi­che­rungs­kenn­zei­chen oder Versi­che­rungs­pla­ket­ten aus dem Vorjahr verlie­ren ihre Gültig­keit und müssen ersetzt werden, damit weiter­hin Versi­che­rungs­schutz besteht. Die neuen Kenn­zei­chen in den abwech­seln­den Farben Schwarz, Blau oder Grün behal­ten dann ihre Gültig­keit bis Ende Februar des folgen­den Kalen­der­jah­res und dienen als Nach­weis für die gesetz­lich vorge­schrie­bene Haftpflichtversicherung.

Eine leis­tungs­starke Versi­che­rung ist ebenso uner­läss­lich wie ein Schutz­helm und sorgt dafür, dass Sie im Fall der Fälle abge­si­chert sind. Wir wissen auf welche Details es ankommt. Versi­chern Sie Ihr Mofa, Moped oder Ihren Roller zum güns­ti­gen Preis und umfas­sen­dem Versicherungsschutz.

Für ein Kenn­zei­chen oder eine Plakette brau­chen Sie nicht zur Zulas­sungs­stelle. Sie bekom­men sie von Ihrem Berater vor Ort persön­lich oder die Kenn­zei­chen­lie­fe­rung erfolgt unkom­pli­ziert inner­halb weniger Tage postalisch.

Fragen und Antworten

Das klas­si­sche Versi­che­rungs­kenn­zei­chen benötigen
  • Klein­kraft­rä­der wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 ccm Hubraum haben und nicht schnel­ler als 45 km/h fahren
  • Elek­tro­fahr­rä­der mit einer Tret­un­ter­stüt­zung bei Geschwin­dig­kei­ten über 25 km/h oder einer tret­un­ab­hän­gi­gen Motor­un­ter­stüt­zung über 6 km/h bis max. 45 km/h
  • Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimm­ten Höchst­ge­schwin­dig­keit von maximal 45 km/h und einem Hubraum von maximal 50 ccm
  • E-Roller, die über eine Betriebs­er­laub­nis verfü­gen und maximal 45 km/h schnell sind
  • Moto­ri­sierte Krankenfahrstühle
  • Mofas und Mopeds aus DDR-Produk­tion mit einer Höchst­ge­schwin­dig­keit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 versi­chert waren

Die selbst­kle­bende Versi­che­rungs­pla­kette benötigen

  • E-Scooter oder Segways, für die eine Betriebs­er­laub­nis entspre­chend der am 15.06.2019 in Kraft getre­te­nen Elek­tro­kleinst­fahr­zeuge-Verord­nung erteilt wurde
  • Teil­kas­ko­ver­si­che­rung
  • Schutz­pa­ket für Elektrofahrzeuge
  • Verkehrs­rechts­schutz
  • Brand, Explo­sion und Kurzschluss
  • Fahr­zeug­dieb­stahl
  • Glas­bruch
  • Wild­un­fall
  • Schäden durch Tierbisse
  • Unwet­ter­schä­den (Sturm, Hagel, Blitz­schlag, Überschwemmung)

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Unab­hän­gig­keit: 100 % auf Mandantenseite
  • Persön­li­che und digi­tale Betreu­ung – kein Callcenter
  • Opti­ma­ler Schutz für kleine Fahr­zeuge, die große Schäden verur­sa­chen können
  • Schnell und einfach: Kenn­zei­chen abholen und losfahren
  • Anrech­nung von scha­den­freien Jahren beim ersten Auto
  • Proak­ti­ver Service: Neues Kenn­zei­chen per Post
  • Schnelle Reak­ti­ons­zeit, exzel­lente Scha­den­kom­pe­tenz und 24/7-Schaden-Hotline

Profi­tie­ren Sie von unserer Bera­tungs­kom­pe­tenz, exklu­si­ven Sonder­kon­di­tio­nen und leis­tungs­star­ken Versi­che­rungs­be­din­gun­gen – indi­vi­du­ell und pass­ge­nau! Wir garan­tie­ren beste Leis­tun­gen zum besten Preis.

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