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Ries­ter­rente by afm

Jeder wünscht sich, im Alter aktiv zu sein und das Leben weiter­hin zu genie­ßen. Wer seinen bishe­ri­gen Lebens­stan­dard auch im Alter beibe­hal­ten möchte, muss jedoch privat vorsor­gen. Der Staat unter­stützt Sie hier über die Ries­ter­rente durch hohe Zulagen sowie die steu­er­li­che Förderung.

Ihre Vorteile einer Riesterrente

1 Attrak­tive Förde­rung: Der Staat zahlt hohe Zulagen direkt in den Vertrag.
2 Hohe Rendi­te­chan­cen: Durch eine Inves­ti­tion in Invest­ment­fonds profitieren.
3 100 % Beitrags­ga­ran­tie: Die einge­zahl­ten Beiträge sind für die Rente garantiert.
4 Steu­er­vor­teile: Die Beiträge können als Sonder­aus­ga­ben steu­er­lich geltend gemacht werden.

Fragen und Antworten

Die Zahl der Beitrags­zah­ler sinkt, die Zahl der Rentner steigt – das kann nicht funk­tio­nie­ren. Der Grund dafür: Seit etwa 2020 gehen die gebur­ten­star­ken Jahr­gänge der „Baby­boo­mer“ in den Ruhe­stand. Der soge­nannte Gene­ra­tio­nen­ver­trag funk­tio­niert nicht mehr und private Vorsorge ist unver­zicht­bar, um den Lebens­stan­dard im Alter zu halten.

Die Ries­ter­rente ist eine durch staat­li­che Zulagen und durch Sonder­aus­ga­ben­ab­zug geför­derte, privat finan­zierte Rente.

  • Renten­ver­si­che­rungs­pflich­tige Arbeit­neh­mer und Selbständige
  • Beamte, Solda­ten und Richter
  • Kinder­er­zie­hende
  • Land­wirte
  • Bezie­her von Arbeits­lo­sen­geld I
  • Teil­neh­mer am Bundesfreiwilligendienst
  • Ehe- und Lebens­part­ner der oben genann­ten Förder­be­rech­tig­ten, auch wenn sie selbst nicht förder­be­rech­tigt sind

Bei der Ries­ter­rente erhal­ten Sie eine jähr­li­che Grund­zu­lage für sich und Zulagen für Ihre kinder­geld­be­rech­tig­ten Kinder. Die Bean­tra­gung erfolgt bequem über einen Dauerzulagenantrag.

Voraus­set­zung für die volle Zulage:
Sie müssen mindes­tens 4 % Ihres renten­ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen Brutto-Vorjah­res­ein­kom­mens abzüg­lich der für Sie gelten­den Zulagen aufwen­den. Wenn Sie weniger inves­tie­ren möchten, bekom­men Sie die Zulage anteilig.

Ihre Steu­er­erspar­nis:
Die gezahl­ten Beiträge können Sie bis zu einem Maxi­mal­bei­trag von 2.100 € pro Jahr (inklu­sive Zulagen) als Sonder­aus­ga­ben steu­er­lich geltend machen.

Die Ries­ter­rente lohnt sich für alle, die förder­be­rech­tigt sind: Fami­lien, Singles, Paare ohne Kinder.

Je nach Situa­tion können die staat­li­chen Zulagen oder der steu­er­li­che Sonder­aus­ga­ben­ab­zug genutzt werden, das sind in beiden Fällen schnell mehrere Hundert Euro im Jahr.

Ja, sogar sehr. Der Gesetz­ge­ber schreibt vor, dass zum Beginn der Alters­rente alle einge­zahl­ten Beiträge sowie die Zulagen zur Verfü­gung stehen. Daraus wird dann Ihre lebens­lang garan­tierte Rente gebil­det oder Sie wählen eine Kapi­tal­leis­tung von bis zu 30 %. Das komplette Vertrags­ver­mö­gen ist jeder­zeit insol­venz- und Hartz-IV-geschützt.

Die Ries­ter­rente ist ein lang­fris­ti­ger Spar­vor­gang. Wir stellen Fragen und können zuhören. So finden wir den rich­ti­gen Anbie­ter für Ihre Inves­ti­ti­ons­nei­gung und Ihre Lebensplanung.

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