Die Erzeu­ger­preise gewerb­li­cher Produkte waren im April 2022 um 33,5 % höher als im April 2021. Wie das Statis­ti­sche Bundes­amt (Desta­tis) mitteilt, war dies der höchste Anstieg gegen­über einem Vorjah­res­mo­nat seit Beginn der Erhe­bung im Jahr 1949. Im März 2022 hatte die Verän­de­rungs­rate bei +30,9 % und im Februar bei +25,9 % gelegen. Im Vormo­nats­ver­gleich stiegen die gewerb­li­chen Erzeu­ger­preise im April 2022 um 2,8 %.

Der Grund für diese Teue­rungs­rate sind die allge­mein bekann­ten Infla­ti­ons­ur­sa­chen wie z. B. die Covid-19-Pande­mie, globale Liefer­ket­ten­eng­pässe oder die erhöhte Nach­frage und damit einher­ge­hend stei­gende Mine­ral­öl­preise. Auch die Auswir­kun­gen des Kriegs in der Ukraine spie­geln die aktu­el­len Daten wider. Die dyna­mi­sche Preis­ent­wick­lung betrifft auch die Sach- und Vermö­gens­werte von Unter­neh­mern und Unter­neh­men – und das gilt für jede Branche.

Preis­stei­ge­run­gen: Versi­che­rungs­sum­men jetzt anpassen!

Über die Inhalts­ver­si­che­rung sind Sach- und Vermö­gens­werte, also die tech­ni­sche und kauf­män­ni­sche Betriebs­aus­stat­tung und -einrich­tung sowie Waren und Vorräte, gegen Feuer, Einbruchdiebstahl/Vandalismus, Raub, Leitungs­was­ser, Sturm/Hagel oder weitere Natur­ge­wal­ten wie z. B. Über­schwem­mun­gen versi­chert. Sie bietet Schutz vor den wirt­schaft­li­chen Folgen durch die benann­ten Ereig­nisse und über­nimmt die Wieder­her­stel­lungs- und Wieder­be­schaf­fungs­kos­ten der beschä­dig­ten, zerstör­ten oder abhan­den­ge­kom­me­nen Sachen.

Die Versi­che­rungs­summe richtet sich nach dem Neuwert der tech­ni­schen und kauf­män­ni­schen Betriebs­aus­stat­tung und -einrich­tung, Waren und Vorräte. Zur Vermei­dung einer Unter­ver­si­che­rung muss regel­mä­ßig über­prüft werden, ob die Höhe der Versi­che­rungs­summe mit dem tatsäch­li­chen Neuwert der versi­cher­ten Gegen­stände über­ein­stimmt. Dies gilt beson­ders bei Neuin­ves­ti­tio­nen und bei gravie­ren­den Preis­stei­ge­run­gen, wie sie aktuell zu beob­ach­ten sind.

Werden die Versi­che­rungs­sum­men bzw. Versi­che­rungs­werte nicht regel­mä­ßig an die aktu­el­len Gege­ben­hei­ten ange­passt, droht im Scha­den­fall eine Unter­ver­si­che­rung. Eine gefähr­li­che Situa­tion: Im Worst Case erstat­tet ein Versi­che­rer einen Schaden bei vorlie­gen­der Unter­ver­si­che­rung nur antei­lig (im Verhält­nis zwischen Versi­che­rungs­summe und Versi­che­rungs­wert), auch wenn die Scha­den­summe unter der vertrag­li­chen Versi­che­rungs­summe liegt.

Was bedeu­tet eine Unter­ver­si­che­rung im Schadenfall?

Ein Unter­neh­men hat vor Jahren eine Inhalts­ver­si­che­rung abge­schlos­sen. Bei Abschluss belief sich der Inven­tar­wert auf rund 300.000 €. Mitt­ler­weile sind weitere Mitar­bei­ter und Maschi­nen hinzu­ge­kom­men, der Inven­tar­wert hat sich verdop­pelt. Die Versi­che­rungs­summe wurde jedoch nicht angepasst.

Kommt es dann bspw. durch Feuer oder Einbruch­dieb­stahl zu einem Schaden in Höhe von 100.000 €, über­nimmt der Versi­che­rer nur die Hälfte davon, also ledig­lich 50.000 €. Obwohl die Versi­che­rungs­summe 300.000 € beträgt, liegt eine 50%ige Unter­ver­si­che­rung vor. Um genau diesen Prozent­satz wird nun auch die Entschä­di­gung gekürzt.

Um solche unlieb­sa­men Über­ra­schun­gen, die durch­aus exis­ten­zi­elle Auswir­kun­gen haben können, zu vermei­den, muss der Versi­che­rungs­schutz regel­mä­ßig auf Aktua­li­tät über­prüft und eine Inven­tur der Versi­che­rungs­sum­men durch­ge­führt werden.

Neuin­ves­ti­tio­nen umge­hend melden und ein jähr­li­ches Update-Gespräch vereinbaren

Wir empfeh­len ein jähr­li­ches Update-Gespräch, unseren Service-Check für Firmen­kun­den, bei dem die gesamte Risi­ko­si­tua­tion Ihres Unter­neh­mens im Fokus steht und wir u. a. auf rele­vante Verän­de­run­gen wie Neuan­schaf­fun­gen von tech­ni­scher und kauf­män­ni­scher Betriebs­aus­stat­tung, Umsatz­ent­wick­lung und neue Tätig­keits­fel­der einge­hen. So können wir auf Risiko- und auch auf Markt­ver­än­de­run­gen reagie­ren, das Versi­che­rungs­port­fo­lio bedarfs­ge­recht anpas­sen und den Versi­che­rungs­schutz nach­hal­tig gewährleisten.

Komfor­ta­ble Sicher­heit bieten unsere markt­füh­ren­den Spezi­al­kon­zepte, die neben einer Viel­zahl von Deckungs­be­son­der­hei­ten einen Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht bis zu einer fest­ge­leg­ten Entschä­di­gungs­leis­tung als Airbag beinhal­ten. Zudem können eine Vorsor­ge­de­ckung für Neuin­ves­ti­tio­nen und eine dyna­mi­sche Summen­an­pas­sung wert­voll sein.