Aus den Augen, aus dem Sinn – so geht es vielen Kredit­neh­mern, sobald die verein­barte Darle­hens­summe für die eigene Immo­bi­lie einmal über­wie­sen wurde. Kommt nach Jahren dann das Schrei­ben der Bank mit dem Hinweis, dass in Kürze die Zins­bin­dung ausläuft, ist es für einen ausführ­li­chen Ange­bots­ver­gleich meist zu spät. Darauf speku­lie­ren Banken und unter­brei­ten zum Teil zu teure Ange­bote für die Anschluss­fi­nan­zie­rung. Zins­un­ter­schiede von bis zu 0,50 % im Vergleich zu den Best­an­ge­bo­ten am Markt sind keine Seltenheit.

Wussten Sie, dass Sie auch schon während Ihrer verein­bar­ten Zins­bin­dung bares Geld sparen können? Gerade während der laufen­den Zins­fest­schrei­bungs­pe­ri­ode ist es sinn­voll, sich bereits Gedan­ken über eine Anschluss­fi­nan­zie­rung zu machen. Aktuell sind die Zins­kon­di­tio­nen deut­lich güns­ti­ger als noch vor 10 Jahren.

Haben Sie vor 10 Jahren bei den damals auch schon sehr güns­ti­gen Zinsen zuge­grif­fen? Haben Sie eine Zins­bin­dung verein­bart, die mehr als 10 Jahre beträgt – viel­leicht 15 Jahre? Für abge­schlos­sene Immo­bi­li­en­fi­nan­zie­run­gen mit einer Zins­fest­schrei­bungs­zeit von mehr als 10 Jahren gewährt Ihnen der deut­sche Gesetz­ge­ber ein Sonder­kün­di­gungs­recht gemäß § 489 BGB. Sobald die ersten 10 Jahre nach der Voll­aus­zah­lung Ihres Darle­hens verstri­chen sind, haben Sie die Möglich­keit, Ihr noch bestehen­des Darle­hen jeder­zeit mit einer Kündi­gungs­frist von 6 Monaten vorzei­tig zu beenden.

Konkret bedeu­tet dies, dass Sie schon jetzt von den aktu­el­len Nied­rig­zin­sen profi­tie­ren können, und nicht warten müssen, bis Ihre Zins­bin­dung erst in weite­ren 5 Jahren abläuft. Haben Sie bspw. am 30. Januar 2011 Ihr Darle­hen bei einer Bank für 15 Jahre fest­ge­schrie­ben, so haben Sie eine Zins­bin­dung bis zum 30. Januar 2026. Gehen wir ferner davon aus, dass per 30. April 2011 Ihre Immo­bi­lie bezahlt und Ihr Darle­hen an diesem Tag voll­stän­dig ausge­zahlt wurde, so haben Sie ab dem 30. April 2021 (10 Jahre nach Voll­aus­zah­lung) die Möglich­keit, Ihr Darle­hen nun jeder­zeit mit einer Kündi­gungs­frist von 6 Monaten vorzei­tig umzu­schul­den – und das komplett frei von etwa­igen Vertrags­stra­fen (besser bekannt als Vorfäl­lig­keits­ent­schä­di­gung). Im Gegen­teil, Sie sparen sich in unserem Beispiel für gute 4 Jahre die Diffe­renz zwischen dem alten Zins­satz und dem aktuell gülti­gen, den Sie sich per sofort sichern können. Durch die Zins­er­spar­nis können Sie bei gleich­blei­ben­der Rate Ihr Darle­hen schnel­ler zurück­füh­ren oder sich für eine nied­ri­gere Rate entschei­den und die Diffe­renz ander­wei­tig anlegen.

In den vergan­ge­nen 30 Jahren waren die Zinsen für Baufi­nan­zie­run­gen noch nie so niedrig wie heute! Die SWAP-Sätze, ein wich­ti­ger Indi­ka­tor für den Euro-Finanz­markt und rich­tung­wei­send für die Entwick­lung der Bauzin­sen, liegen auf histo­risch nied­ri­gem Niveau.

IMMOBILIENFINANZIERUNG

Nutzen Sie die Gele­gen­heit und spre­chen Sie noch heute Ihren afm Berater an. Als unab­hän­gige Spezia­lis­ten analy­sie­ren wir gemein­sam mit Ihnen Ihre indi­vi­du­el­len Wünsche und Möglich­kei­ten. Wir nehmen Ihnen die Arbeit ab und verglei­chen für Sie anhand Ihrer Vorga­ben die Ange­bote von bundes­weit über 400 Darle­hens­an­bie­tern. Das Ergeb­nis ist eine auf Sie zuge­schnit­tene Finan­zie­rung mit den güns­tigs­ten Zinsen, ob für Anschluss­fi­nan­zie­run­gen oder für Kauf- oder Bauvorhaben.