Das starke Wachstum bei betrieblichen Krankenversicherungen (bKV) als Mitarbeiter-Benefit setzt sich unvermindert fort. Nach neuesten Branchenzahlen des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) boten Ende vergangenen Jahres 13.500 Unternehmen ihren Mitarbeitern eine komplett vom Arbeitgeber finanzierte bKV an. Das entspricht einem Plus von 29 % gegenüber 2019, als 10.500 Betriebe eine bKV im Angebot hatten. Die Zahl der Beschäftigten, die davon profitieren, stieg 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 18 % auf 1,04 Mio. Versicherte an. Im Jahr 2015 waren es erst 570.000 Versicherte.
Neben der gestiegenen Bekanntheit der bKV als wirkungsvolle Lohnnebenleistung sind heutzutage die Leistungsinhalte viel besser auf die Anforderungen als Mitarbeiterfindungs- und -bindungsinstrument zugeschnitten.
Die Inhalte einer betrieblichen Krankenversicherung müssen einfach und für jeden im Unternehmen verständlich sein – eigentlich sogar selbsterklärend. Sie sollte für jeden Mitarbeiter regelmäßig nutzbar sein, also auch Leistungen in „gesunden Zeiten“ bieten, unabhängig von einer Erkrankung. Damit ein Mitarbeiter sein „Geschenk“ auch als solches wahrnimmt, muss er einen echten und vor allem regelmäßig erlebbaren Vorteil davon haben. Darüber hinaus muss der Abrechnungsprozess extrem einfach sein – digital und analog.
Die bKV in Form eines Gesundheitsbudgets
Alle Anforderungen erfüllt ein sogenanntes Gesundheitsbudget, welches jedem Mitarbeiter die Möglichkeit gibt, flexibel zu entscheiden, welche Leistungen er abrufen möchte – quasi ein Buffet, an dem der Mitarbeiter sich bedienen kann. Je nach Versicherer werden die Schwerpunkte unterschiedlich gesetzt. Ein Gesundheitsbudget enthält z. B. sehr umfangreiche Leistungen für alternative Heilmethoden, ein anderes umfangreiche kosmetische Zahnleistungen wie Bleaching oder Zahn-Aligner. Als Arbeitgeber entscheiden Sie je nach Belegschaftsstruktur und legen mit dem Krankenversicherer einen Erstattungsrahmen für individuelle Gesundheitsleistungen fest.
Bestimmte Kernleistungen im Rahmen der Budgettarife bietet jeder Versicherer: Sehhilfen, Zahnreinigung und Zahnbehandlung, Physiotherapie, Massage, Arzneimittel. Digitale Gesundheitsservices wie das Arztgespräch online oder der Facharztterminservice können bei zwei Anbietern sogar kostenfrei von Familienangehörigen genutzt werden. Die Mitarbeiter selbst können diese Beratungsleistungen beliebig oft nutzen – unabhängig von der Höhe des Budgets.
Finanzieller Aufwand und Gegenwert
Das Preis-Leistungs-Verhältnis eines Gesundheitsbudgets ist dank der Gestaltung im Rahmen einer Krankenversicherung hervorragend. Durch die Bildung von Mitarbeitergruppen mit unterschiedlichen Budgethöhen kann die unternehmensindividuelle Zielsetzung unterstrichen werden, z. B. indem die Dauer der Betriebszugehörigkeit honoriert wird.
Mit dem Gesundheitsbudget gibt es jetzt eine noch bessere Möglichkeit, sich schon mit geringem finanziellem Aufwand als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren. Bei der Rekrutierung von Fachkräften und deren Bindung kann die bKV ein entscheidendes Argument sein, das letztlich zur Zukunftsfähigkeit des Unternehmens beiträgt.
Steuerliche Behandlung: bKV-Beiträge sind steuerfrei
Die Beiträge können als Sachlohnbezug im Rahmen der 44-€-Grenze verbucht werden. Die arbeitgeberfinanzierte bKV wird als Sachlohn gewertet, wenn der Arbeitgeber die Beiträge für die bKV seiner Mitarbeiter übernimmt. Betragen die Sachbezüge je Mitarbeiter und Monat zusammen mit der bKV weniger als 44 €, sind diese Sachbezüge von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Wird die Grenze überschritten, fallen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an.
Wird der Sachlohnbezug bereits anderweitig genutzt, stehen weitere Optionen zur Verfügung.
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