Sind Sie Mitglied einer gesetz­li­chen Kran­ken­kasse (GKV) und fühlen sich gegen­über Privat­pa­ti­en­ten benach­tei­ligt? Meist sind längere Warte­zei­ten der Stein des Ansto­ßes, zum Teil auch Einschrän­kun­gen bei den ärzt­li­chen Leis­tun­gen und die Schwie­rig­keit, zeitnah einen Fach­arzt­ter­min zu bekommen.

In der GKV erhal­ten Sie medi­zi­ni­sche Leis­tun­gen gegen Vorlage Ihrer Versi­cher­ten­karte. Dieses Prinzip nennt sich Sach­leis­tungs­prin­zip. Der Arzt rechnet direkt mit der Kran­ken­kasse ab. Dieses System ist bequem, aber auch intransparent.

Die Leis­tun­gen Ihrer GKV schüt­zen Sie im Krank­heits­fall. Den Umfang bestimmt das Wirt­schaft­lich­keits­ge­bot, denn die Leis­tun­gen müssen „ausrei­chend, zweck­mä­ßig und wirt­schaft­lich“ sein und „sie dürfen das Maß des Notwen­di­gen nicht über­schrei­ten“ (Sozi­al­ge­setz­buch, 5. Buch, §12). Ärzte müssen sich also bei der Behand­lung von Pati­en­ten in einem Kosten­rah­men bewegen, den die gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen vorge­ben. Über­schrei­ten Ärzte den Kosten­rah­men für Behand­lun­gen, drohen ihnen Erstat­tungs­pflich­ten gegen­über der gesetz­li­chen Krankenkasse.

Diese Vorgabe hat Auswir­kun­gen auf die Verfüg­bar­keit von (Fach-)Arztterminen, das Spek­trum der Diagnos­tik und die Behand­lungs­me­tho­den. Nicht immer decken sich hier die Vorga­ben des Gesetz­ge­bers mit dem ärzt­li­chen Rat.

Möchten Sie schon bei der Termin­ver­gabe bevor­zugt behan­delt werden und auch hinsicht­lich der Unter­su­chungs- und Behand­lungs­me­tho­den ganz den Empfeh­lun­gen des behan­deln­den Arztes folgen können – ohne dass dieser durch den gesetz­li­chen Rahmen begrenzt wird? Die Lösung bietet das soge­nannte Kosten­er­stat­tungs­prin­zip (§13 Absatz 2 SGB).

Für welche Leis­tungs­be­rei­che kann das Kosten­er­stat­tungs­prin­zip gewählt werden?
  • ambu­lante ärzt­li­che Versorgung
  • zahn­ärzt­li­che Versorgung
  • statio­näre Versorgung
  • verord­nete Leis­tun­gen (z. B. Arznei-, Heil- und Hilfsmittelverordnungen)

Wenn Sie bei Ihrer Kran­ken­kasse den Wahl­ta­rif der Kosten­er­stat­tung wählen, benut­zen Sie Ihre Versi­cher­ten­karte nicht mehr, sondern Sie zahlen alle medi­zi­ni­schen Leis­tun­gen selbst und reichen die Rech­nun­gen und Quit­tun­gen bei der Kran­ken­kasse ein, die Ihnen anschlie­ßend den Kran­ken­kas­sen­an­teil erstat­tet. Wenn Sie Ihre Arzt­rech­nun­gen selbst bezah­len, genie­ßen Sie densel­ben Status wie Privat­pa­ti­en­ten und Ärzte können gemäß der Gebüh­ren­ord­nung für Ärzte (GOÄ) höhere Hono­rare abrechnen.

Von einer priva­ten Premium-Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung werden diese Mehr­kos­ten über­nom­men. Sie erschlie­ßen sich eine hoch­wer­tige medi­zi­ni­sche Versor­gung, sichern sich den Privat­pa­ti­en­ten­sta­tus, bleiben aber weiter­hin gesetz­lich versi­chert. Sie müssen sich nicht zwischen zwei Syste­men entschei­den, sondern nutzen private und gesetz­li­che Vorteile wie z. B. die Fami­li­en­ver­si­che­rung und bleiben flexibel.

Welche Leis­tun­gen können über eine ambu­lante Premium-Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung versi­chert werden?

Eigenanteil

Zusatzversicherung

Vorteile

Auch im Kran­ken­haus behan­delt werden wie ein Privatpatient

Auch für jede Erkran­kung und ihre Behand­lung im Rahmen statio­nä­rer Klinik­auf­ent­halte sind bestimmte pauschale Beträge fest­ge­legt, die die Klinik pro Behand­lungs­fall für den Pati­en­ten von den Kosten­trä­gern erstat­tet bekommt. Diese soge­nann­ten Fall­pau­scha­len werden unab­hän­gig von tatsäch­li­cher Verweil­dauer und Behand­lungs­auf­wand gezahlt.

Der Ideal­pa­ti­ent ist jung, benö­tigt wenig Aufmerk­sam­keit und verlässt die Klinik inner­halb des vorge­se­he­nen Zeit­fens­ters ohne Kompli­ka­tio­nen. Ist das nicht der Fall, trägt die Klinik die anfal­len­den höheren Kosten selbst. Das Kran­ken­haus ist also gezwun­gen, alle Kosten, die während eines statio­nä­ren Aufent­hal­tes entste­hen, im Rahmen der Fall­pau­schale streng zu begrenzen.

Hat ein Patient aller­dings eine private Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung, hat die Klinik die Möglich­keit, die tatsäch­li­chen Aufwen­dun­gen leis­tungs­ge­rech­ter abzu­rech­nen. Für den Pati­en­ten selbst bedeu­tet das, dass er auch moder­nere, unter Umstän­den auch weniger inva­sive Behand­lun­gen nutzen kann, die im Rahmen der Fall­pau­schale nicht zur Verfü­gung stehen. Dies wirkt sich z. B. auch auf die Auswahl an Mate­ria­lien und Medi­ka­men­ten aus.

Vorteile

Beitrag

Haben wir Ihr Inter­esse geweckt?

Wir erläu­tern Ihnen gerne ausführ­lich das Kosten­er­stat­tungs­prin­zip und sichern die Lücke zwischen priva­ter und gesetz­li­cher Versor­gung mit einer leis­tungs­star­ken Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung für Sie ab.

Viele Ange­bote am Markt sind „Mogel­pa­ckun­gen“, da sie versteckte Begren­zun­gen enthal­ten. Aus unab­hän­gi­ger Posi­tion haben wir die Stärken und Schwä­chen der einzel­nen Produkt­lö­sun­gen bewer­tet. Wir sorgen dafür, dass Ihre Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung Ihre Erwar­tun­gen erfüllt und Sie die Privi­le­gien erst­klas­si­ger medi­zi­ni­scher Versor­gung genießen.