Alles geregelt? Rund 75 % der Bevölkerung haben laut Deutschem Patientenschutz keine oder eine lückenhafte Patientenverfügung, etwa 90 % keine Vorsorgevollmacht. Das Problem: Nur mit rechtskonformen Vorsorgedokumenten darf eine Vertrauensperson im Vorsorgefall dauerhaft und vollumfänglich nach den eigenen Wünschen handeln.
Warum ist eine Vorsorgevollmacht wichtig?
Wer denkt, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung will und braucht man nicht, kann seinen Angehörigen damit viel zumuten. Denn wer kümmert sich dauerhaft und vollumfänglich um Ihre Angelegenheiten, wenn Sie es nicht können? Wenn Sie denken, dass das automatisch die Familie oder der Ehepartner übernimmt, sind Sie damit nicht allein.
Durchschnittlich 20.000-mal pro Monat werden Menschen unter gesetzliche Betreuung gestellt, so die Zahlen aus dem Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Dabei sind z. B. von Betreuungen durch Berufsbetreuer lt. der ISG Köln allein 26,5 % im Alter von 18 bis 39 Jahren betroffen.
Es kann so schnell gehen: Durch Krankheit oder Unfall können Menschen in Notfallsituationen geraten, in denen sie zeitweise oder dauerhaft nicht mehr selbst entscheiden und sich nicht selbst vertreten können. Wer kümmert sich dann um alltägliche Erledigungen? Kleine Dinge, wie Unterschriften leisten, Behördengänge oder Auskünfte bei Versicherungen einfordern, können dann für Angehörige zur Herausforderung werden. Viele glauben, dass der Partner und Familienangehörige automatisch ein vollumfängliches und dauerhaftes Vertretungsrecht haben. Dies ist leider ein weitverbreiteter Irrtum. Selbst das im Januar 2023 eingeführte Notvertretungsrecht regelt nur für den Gesundheitsbereich und für maximal sechs Monate eine Vertretung unter Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern.
Tritt der Betreuungsfall ein, setzt das Gericht – bei Ehegatten nach dieser Frist bzw. für andere Bereiche wie Finanzen oder Pflege – einen Betreuer von Amts wegen ein, sollten keine Vollmachten vorhanden sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Betroffene 18, 58 oder 78 Jahre alt ist: Diese Regelung gilt für alle Personen ab Erreichen der Volljährigkeit. Selbst wenn die eingesetzten Betreuer Angehörige sind (in etwa 50 % der Fälle), sind sie z. B. bei allgemeinen Ausgaben gegenüber dem Gericht rechenschaftspflichtig.
Mit Vollmachten selbstbestimmt Klarheit schaffen
Den einzigen Weg, im Betreuungsfall dauerhaft und vollumfänglich selbstbestimmt zu bleiben, bieten rechtskonforme Gesamtvollmachten mit Verfügungen. Das mit dem „selbstbestimmt bleiben“ gilt übrigens für die ganze Familie, nicht nur für den Betroffenen. Bekommt ein Betreuter beispielsweise nach einem Unfall eine Versicherungssumme und vielleicht noch eine monatliche Rente ausbezahlt, sichert das Geld erst einmal der gesetzliche Betreuer und legt das, was nicht für laufende Auszahlungen benötigt wird, für den „Schützling“ mündelsicher an. Dazu ist er verpflichtet! Partner und Familie sind außen vor. Fehlende Vorsorge führt genau zu diesen Extremsituationen für die Familie. Da muss man es mit seinen Lieben nicht mal schlecht meinen – nicht handeln bedeutet einfach: „Nach mir die Sintflut“!
Es kann auch passieren, dass Eltern über längere Zeit ihr Sorgerecht nicht wahrnehmen können, beispielsweise wenn nach einem Unfall ein Elternteil verstirbt und der andere Elternteil länger krank ist oder unter Betreuung steht.
Entlasten Sie Ihre Familie und sichern Sie sich Ihre Selbstbestimmung!
Machen Sie es einfach – entlasten Sie Ihre Familie und Angehörigen durch Vollmachten und Verfügungen. Sie können diese rechtskonform über Anwälte und Notare erstellen lassen. Natürlich gibt es auch genügend Vordrucke und Internetvorlagen – jedoch sollten Sie hierbei beachten, dass die Haftung dann immer bei Ihnen als Ersteller liegt.
Vorteil mit JURA DIREKT: In 90 Minuten online alles rechtskonform erledigen – ohne Anwaltstermin vor Ort
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Ordnung statt Chaos hinterlassen: Ein ergänzender (digitaler) Notfallordner entlastet Angehörige nachhaltig mit einer übersichtlichen Auflistung aller wichtigen Dokumente, Passwörter, Zugänge etc. Ein zusätzliches Testament sorgt für rechtssichere Übertragung des Nachlasses und vermeidet Erbstreitigkeiten innerhalb der Familie.
Mit 18 TÜV-zertifizierten Serviceleistungen brauchen Sie sich nach Erstellung Ihrer Vollmachten und Verfügungen um nichts mehr zu kümmern. Das Experten-Team von JURA DIREKT und die kooperierenden Anwaltskanzleien stehen Ihnen, Ihrer Familie und Ihren Bevollmächtigten 24/7 bei allen organisatorischen und rechtlichen Herausforderungen zur Seite. So können Sie auch im Notfall entspannt bleiben, denn Sie wissen: Ihre Wünsche werden umgesetzt, Ihre Familie ist dadurch in emotionalen Ausnahmesituationen entlastet und wird immer aktiv von JURA DIREKT unterstützt. Aktives und nachhaltiges Notfallmanagement für die Rundum-Sicherheit der ganzen Familie für 44 € jährlich.
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