Wer ein Unter­neh­men leitet, trägt weit­rei­chende Verant­wor­tung. Eine Firmen­rechts­schutz­ver­si­che­rung hält Ihrem Unter­neh­men, dem Manage­ment und Ihnen als Verant­wort­li­chem juris­tisch den Rücken frei.

Versi­chert sind Rechts­kos­ten in verschie­de­nen Berei­chen. Über den Erwei­te­rungs­bau­stein Spezial-Straf­rechts­schutz besteht auch Versi­che­rungs­schutz bei Vorwür­fen aus dem Straf­recht, die sich immer direkt gegen die handeln­den Perso­nen richten.

Ist ein Firmen­rechts­schutz sinnvoll?

Eine gewerb­li­che Rechts­schutz­ver­si­che­rung ist für alle Unter­neh­mer und Frei­be­ruf­ler empfeh­lens­wert. Aus jeder Geschäfts­be­zie­hung – ob zu Kunden, Zulie­fe­rern, Mitar­bei­tern, Behör­den oder Vermie­tern – können Strei­tig­kei­ten entste­hen. Im Arbeits­all­tag können Fehler passie­ren, die schlimms­ten­falls sogar eine Straf­ver­fol­gung nach sich ziehen. Im Stra­ßen­ver­kehr sind Unfälle, Verstöße gegen Verkehrs­re­geln oder Bußgeld­be­scheide an der Tages­ord­nung. Landet eine Ausein­an­der­set­zung als Rechts­streit vor Gericht, kann dies immense Kosten verursachen.

Je nach Streit­wert, Dauer des Verfah­rens, Zahl der Verfah­rens­be­tei­lig­ten und der durch­lau­fe­nen Instan­zen können sich die Kosten schnell auf mehrere Zehn­tau­send Euro summie­ren. Im Extrem­fall ist eine recht­li­che Ausein­an­der­set­zung sogar exis­tenz­ge­fähr­dend. Die über­schau­bare Prämie für einen Firmen­rechts­schutz bietet eine hohe finan­zi­elle Sicher­heit zu nied­ri­gen Kosten.

Welche Kosten über­nimmt eine Rechtsschutzversicherung?

Ein leis­tungs­star­ker Firmen­rechts­schutz erstat­tet Ihnen die Kosten, die bei einem Rechts­streit im Zusam­men­hang mit Ihrer Tätig­keit entste­hen, z. B. Anwalts­ge­büh­ren, Gerichts­kos­ten und Vorschüsse. Zusätz­lich mitver­si­chert sind Media­ti­ons­kos­ten: Nicht jeder Streit muss vor Gericht enden. Geeig­nete Streit­fra­gen lösen unab­hän­gige Anwälte und Media­to­ren – das erhält wert­volle Geschäfts­be­zie­hun­gen. Der Versi­che­rungs­schutz gilt für Sie als Unter­neh­mer und für Ihre Mitar­bei­ter. Kombi­nie­ren Sie die Firmen­rechts­schutz­ver­si­che­rung mit dem Privat­rechts­schutz, sind auch Ihre Fami­li­en­mit­glie­der abgesichert.

Mit einem Unter­neh­mens­rechts­schutz sichern Sie sich gegen die schwer kalku­lier­ba­ren Kosten­ri­si­ken eines Rechts­streits ab und schüt­zen Ihr Unter­neh­men wirkungsvoll.

Wir beach­ten Ihre indi­vi­du­el­len Risikofaktoren

Gerade im Bereich des Firmen­rechts­schut­zes gibt es erheb­li­che Unter­schiede bei den Deckungs­kon­zep­ten und Zusatz­bau­stei­nen. Um für Ihr Unter­neh­men die rich­tige Auswahl treffen zu können, muss zunächst Ihr Bedarf ermit­telt werden. Je nach unter­neh­me­ri­scher Tätig­keit unter­schei­det sich der benö­tigte Versi­che­rungs­schutz. Mit unseren modu­la­ren Konzep­ten schlie­ßen Sie Ihren Rechts­schutz nur in dem Umfang ab, den Sie wirk­lich brau­chen. Wir stellen Ihnen nach Ihrem Bedarf die indi­vi­du­el­len Rechts­schutz­bau­steine zusam­men. Kosten­güns­tig und leistungsstark.

Spezial-Straf­rechts­schutz: Straf­rechts­schutz ist nicht gleich Strafrechtsschutz

Als Unter­neh­mer, Geschäfts­füh­rer oder leiten­der Mitar­bei­ter müssen Sie recht­lich für Unter­neh­mens­ent­schei­dun­gen gera­de­ste­hen. Nach dem deut­schen Straf­recht wird für straf­recht­lich rele­van­tes Handeln von Unter­neh­men nicht das Unter­neh­men an sich, sondern die für die Unter­neh­men handeln­den Perso­nen zur Verant­wor­tung gezogen.

Ermitt­lun­gen von Amts wegen erfol­gen bereits bei Verdachts­mo­men­ten! Neben straf­ba­ren Verstö­ßen muss die Staats­an­walt­schaft auch allen Hinwei­sen und Verdachts­mo­men­ten nach­ge­hen. Allein der Vorwurf einer Straf­tat kann ein Ermitt­lungs­ver­fah­ren nach sich ziehen. Die Kosten für die Straf­ver­tei­di­gung sind oft sehr hoch. Eine weit­rei­chende Absi­che­rung ist daher in jeder Phase eines Straf­ver­fah­rens enorm wichtig.

Im allge­mei­nen Firmen­rechts­schutz gemäß § 28 ist zwar ein Straf­rechts­schutz einge­schlos­sen, dieser schließt jedoch bestimmte Straf­ta­ten wie Betrug oder Belei­di­gung, für die ein vorsätz­li­ches Handeln vorlie­gen muss, aus. Nur über einen Spezial-Straf­rechts­schutz sind auch Verfah­rens­kos­ten abge­deckt, die aufgrund solcher Straf­vor­würfe entste­hen. Er schützt Sie, sobald ein Ermitt­lungs­ver­fah­ren gegen Sie einge­lei­tet wird, und auch, wenn gegen Sie wegen vorsätz­li­cher Tatbe­ge­hung ermit­telt wird. Das gilt auch für angeb­li­che Straf­ta­ten, die Sie bereits vor Beginn Ihres Versi­che­rungs­schut­zes began­gen haben sollen, sofern noch kein Ermitt­lungs­ver­fah­ren einge­lei­tet wurde.

Nur dieser erwei­terte Straf­rechts­schutz über­nimmt die Kosten für quali­fi­zierte Straf­ver­tei­di­ger, Fach­an­wälte und Gutach­ter zur Abwehr von Ansprü­chen und im Verfah­ren aufgrund von Straf­ta­ten und Ordnungs­wid­rig­kei­ten für alle Mitar­bei­ter des Unter­neh­mens auch über die gesetz­lich vorge­schrie­bene Vergü­tung hinaus.

Die Liste mögli­cher straf­recht­li­cher Risiken ist lang und beinhal­tet erfah­rungs­ge­mäß nicht nur fahr­läs­sige Verstöße.

 

Wir beach­ten die Unter­schiede der Versicherer

Bei einer Straf­rechts­schutz­ver­si­che­rung mit guten Bedin­gun­gen greift der Versi­che­rungs­schutz nicht erst ab dem gericht­li­chen Verfah­ren, sondern bereits bei einer Verneh­mung als Zeuge oder bei Einlei­tung eines Ermitt­lungs­ver­fah­rens. Da bei solchen Verfah­ren oft spezia­li­sierte Anwälte, z. B. für Steuer- oder Wirt­schafts­straf­recht, einge­schal­tet werden müssen, die nur auf frei verein­bar­ter Hono­rar­ba­sis arbei­ten, darf der Versi­che­rer sich nicht auf die Beglei­chung von Hono­ra­ren nach der gesetz­li­chen Rechts­an­walts­ge­büh­ren­ord­nung beschränken.

Ein unbe­rech­tig­ter Verdacht und lang­wie­rige Ermitt­lun­gen der Staats­an­walt­schaft können das Image eines Unter­neh­mens nach­hal­tig schä­di­gen und seine Exis­tenz bedro­hen. Ergän­zen Sie Ihren Versi­che­rungs­schutz und lassen Sie sich im Ernst­fall von spezia­li­sier­ten Rechts­an­wäl­ten beraten und vertreten.

Fazit: Die Spezial-Straf­rechts­schutz­ver­si­che­rung ist nicht nur eine sinn­volle, sondern auch eine notwen­dige Ergän­zung für bestehende Rechts­schutz­ver­träge oder als einzel­ver­trag­li­che Deckung für Entscheider.

Unsere Exper­ten beraten Sie gerne und unter­stüt­zen Sie aus unab­hän­gi­ger Posi­tion bei der Ausge­stal­tung Ihrer pass­ge­nauen Absicherung.