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D&O-Versicherung by afm

Manager leben riskant. Entschei­dungs­kom­pe­tenz birgt Haftungs­ri­si­ken: Falsche Entschei­dun­gen und Unacht­sam­keit können zu hohen Vermö­gens­schä­den führen. Die Entwick­lung ist eindeu­tig, Unter­neh­men nehmen immer häufi­ger beim eigenen Manager Regress und machen ihn persön­lich haftbar. Nicht selten geht es bei Scha­den­er­satz­an­sprü­chen um Millionenforderungen.

Manager und Entschei­dungs­trä­ger haften bei nach­ge­wie­se­nen Pflicht­ver­stö­ßen im Rahmen ihrer beruf­li­chen Tätig­keit persön­lich und unbe­grenzt mit ihrem Privat­ver­mö­gen, nicht selten sogar ohne aktive Einfluss­nahme im Rahmen der gesamt­schuld­ne­ri­schen Haftung bei Fehlern durch andere Organ­mit­glie­der (Orga­ni­sa­ti­ons­ver­schul­den). Bereits leicht fahr­läs­sig began­gene Pflicht­ver­stöße reichen aus, um einen Haftungs­an­spruch zu begrün­den. Neun von zehn Mana­gern in Deutsch­land sind sich des Umfangs der persön­li­chen Haftung nicht bewusst und unter­schät­zen ihr Risiko.

Die D&O-Versicherung hält Organen wie Geschäfts­füh­rern, Vorstän­den, Beirä­ten, Aufsichts­rä­ten und leiten­den Ange­stell­ten (Direc­tors & Offi­cers) den Rücken frei und über­nimmt die Abwehr unbe­grün­de­ter sowie die Zahlung berech­tig­ter Haftungsansprüche.

Gleich­zei­tig werden die Bilanz und das Image des Unter­neh­mens geschützt, da hohe Scha­den­sum­men bei den Verant­wort­li­chen kaum voll­streckt werden können. Lang­wie­rige öffent­li­che Prozesse lassen sich oftmals durch außer­ge­richt­li­che Verglei­che vermeiden.

Unsere spezi­el­len Deckungskonzepte

  • D&O-Versicherung für Unternehmen
  • D&O-Versicherung für Vorstände (Selbst­be­halts­de­ckung)
  • D&O-Versicherung für Manager (persön­li­che Deckung)
  • D&O-Versicherung für Vereine & Verbände
  • D&O-Vertragsrechtsschutz (Deckungs­schutz­klage)
  • D&O-Vermögensschadenrechtsschutz

Fragen und Antworten

Die D&O-Versicherung – auch Mana­ger­haft­pflicht genannt – ist eine Vermö­gens­scha­den-Haft­pflicht­ver­si­che­rung und schützt Unternehmensleiter/Manager und Aufsichts­or­gane wie Geschäfts­füh­rer, Vorstände, Bei- und Aufsichts­räte und leitende Ange­stellte, wenn sie wegen einer Pflicht­ver­let­zung von ihrem Unter­neh­men (Innen­haf­tung) oder einem Dritten (Außen­haf­tung) persön­lich auf Scha­den­er­satz in Anspruch genom­men werden.

Darüber hinaus erfüllt die D&O-Versicherung eine Rechts­schutz­funk­tion, wenn ein Entlas­tungs­be­weis ange­tre­ten werden muss. Es werden quali­fi­zierte Anwälte zur Prüfung und Abwehr von Ansprü­chen bereitgestellt.

Die D&O-Versicherung schützt das Privat­ver­mö­gen der Manager bzw. Organe. In der Regel wird die Police vom Unter­neh­men für seine Führungs­kräfte abge­schlos­sen und bezahlt.

Alle Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten (AG, GmbH, GmbH & Co. KG etc.), Vereine, Verbände, Genos­sen­schaf­ten und Stiftungen.

Manager bzw. Organe von Unter­neh­men wie Geschäfts­füh­rer, Beiräte, Vorstände, Aufsichts­räte, leitende Ange­stellte, Inte­rims­ma­na­ger, Compli­ance-/Daten­schutz-/Geld­wä­sche-/Arbeits­schutz-/Sicher­heits­be­auf­tragte und Träger weite­rer Sonderfunktionen.

Eine D&O-Versicherung ist für jeden Manager bzw. für alle Organe uner­setz­lich. Auch nach dem Ausschei­den aus dem Unter­neh­men besteht das Risiko fort.

Das Unter­neh­men kann sich auf die Behaup­tung einer Pflicht­ver­let­zung beschrän­ken. Der Manager bzw. das Organ muss den Entlas­tungs­be­weis führen (Beweis­last­um­kehr für das Verschul­den). Dies gelingt nur mit profes­sio­nel­ler Unter­stüt­zung durch ein versier­tes Netz­werk von Fach­an­wäl­ten – und mit einer D&O-Versicherung.

Manager und Organe können sich alter­na­tiv oder ergän­zend mit einer persön­li­chen D&O-Versicherung absi­chern. Vorteil dieser Deckung ist, dass der Vertrag ausschließ­lich Ihnen als Versi­che­rungs­neh­mer einen indi­vi­du­el­len Versi­che­rungs­schutz mit einer eigenen Deckungs­summe bietet und Sie die Vertrags­de­tails kennen. Mehrere Mandate können in einem Vertrag gebün­delt werden. Auch wenn die Police in der Regel privat finan­ziert werden muss, können die Kosten im Rahmen der Werbungs­kos­ten steu­er­lich geltend gemacht werden.
Gemäß § 93, Abs. 2 AktG ist vom Vorstand ein Selbst­be­halt von 10 % jedes Scha­dens bis mindes­tens zur Höhe des Einein­halb­fa­chen der festen jähr­li­chen Vergü­tung zu tragen. Dieser Selbst­be­halt kann und sollte über eine soge­nannte Selbstbehalts-D&O-Versicherung abge­si­chert werden.
Nicht versi­chert ist die Scha­den­ver­ur­sa­chung durch vorsätz­li­ches Handeln und durch wissent­li­che Pflicht­ver­let­zung (Dolus direc­tus 1. und 2. Grades). Es erfolgt jedoch eine Über­nahme der Abwehr­kos­ten bis zur rechts­ver­bind­li­chen Fest­stel­lung der direkt vorsätz­li­chen Pflichtverletzung.
Wir sind spezia­li­siert, selek­tie­ren regel­mä­ßig die Risi­ko­trä­ger nach eigenen Krite­rien und verfü­gen somit über State-of-the-Art-Bedin­gungs­werke mit eigenen, markt­füh­ren­den Deckungs­er­wei­te­run­gen und Klar­stel­lun­gen. Unsere inno­va­ti­ven, maßge­schnei­der­ten Versi­che­rungs­lö­sun­gen bieten verläss­li­chen Rund­um­schutz. Sie erhal­ten beste Leis­tun­gen zum besten Preis.
Kontroll- und Überwachungspflichten
  • Nicht­be­ach­tung bzw. Verstöße im Zusam­men­hang mit der DSGVO, Corpo­rate Gover­nance und Compliance
  • Frist­ver­säum­nisse (Subven­tio­nen, Steu­er­the­men, Abgaben)
  • Verjäh­rung von Forderungen
  • Vernach­läs­si­gung von Doku­men­ta­ti­ons- und Berichtspflichten
  • Nicht­be­fol­gen der Satzung/Geschäftsordnung
  • Fehlende Boni­täts­prü­fung bei Kunden
  • Ansprü­che von Insol­venz­ver­wal­tern: Insol­venz­reife des Unter­neh­mens wird nicht recht­zei­tig erkannt, Antrag auf Insol­venz nicht recht­zei­tig gestellt

Orga­ni­sa­ti­ons­ver­schul­den

  • Miss­ach­tung des Vier­au­gen­prin­zips bei bestimm­ten Geschäftsvorfällen
  • Nach­läs­sig­keit bei der IT-Rech­te­ver­gabe und dem Umgang mit Cyberrisiken
  • Verstöße gegen Betriebs­si­cher­heit und umwelt­recht­li­che Bestimmungen
  • Kalku­la­ti­ons­feh­ler
  • Finanz­ma­nage­ment: Mangel­hafte Orga­ni­sa­tion der Buchhaltung
  • Fehler­hafte Bilanzerstellung
  • Haftung im Zusam­men­hang mit Grund­stücks- und Kreditgeschäften
  • Werbung verstößt gegen das Wettbewerbsrecht

Auswahl­ver­schul­den

  • Für den Einbau einer VdS-Brand­mel­de­an­lage wird verse­hent­lich ein nicht VdS-zerti­fi­zier­ter Betrieb beauftragt
  • Eine neu ange­schaffte EDV und Soft­ware entspricht nicht den Leis­tungs­an­for­de­run­gen des Betrie­bes, eine Aufrüs­tung ist nicht möglich
  • M&A: Ansprü­che im Zusam­men­hang mit Über­nah­men, Verkäu­fen und Fusionen
  • Fehler­hafte Perso­nal­ent­schei­dun­gen: Auswahl, Einwei­sung und Kontrolle

Insbe­son­dere im Zusam­men­hang mit Insol­ven­zen gewin­nen D&O-Versicherungen zuneh­mend an Bedeu­tung – auch für allei­nige Gesellschafter-Geschäftsführer.

Die Anzahl der Klagen von Gesell­schaf­tern und Insol­venz­ver­wal­tern steigt stetig.

Der Versi­che­rungs­schutz im Überblick

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Unab­hän­gig­keit: 100 % auf Mandantenseite
  • Lang­jäh­rige Erfah­rung, Markt­kennt­nis und juris­ti­sche Kompetenz
  • Präven­ti­ves Risikomanagement
  • Spezia­lis­ten­team für Finan­cial Lines & Managerhaftung
  • Exper­ten­netz­werk: Zugriff auf hoch quali­fi­zierte Spezia­lis­ten und Top-Fach­an­wälte, Krisen­ma­nage­ment und PR-Beratung
  • Breiter Markt­zu­gang: Zugriff auf natio­nale und inter­na­tio­nale Risi­ko­trä­ger mit erst­klas­si­gen Ratings
  • Spezi­al­kon­zepte für alle Berei­che der D&O-Versicherung: State-of-the-Art-Bedin­gungs­werke mit eigenen, markt­füh­ren­den Deckungs­er­wei­te­run­gen und Klarstellungen
  • Bran­chen­spe­zi­fi­sche D&O-Programme
  • Exze­den­ten­de­ckun­gen für hohe Kapazitäten/Versicherungssummen
  • Proak­ti­ver Service: Regel­mä­ßige Anpas­sung der D&O-Versicherung an zukünf­tige Anfor­de­run­gen Ihres Unter­neh­mens und die aktu­elle Rechtsprechung

Kosten­freies D&O-Risikoaudit

Profi­tie­ren Sie von unserer Bera­tungs­kom­pe­tenz und unserer weit­rei­chen­den Exper­tise. Unsere maßge­schnei­der­ten Konzepte mit beson­de­ren Deckungs­bau­stei­nen garan­tie­ren einen best­mög­li­chen Schutz sowohl für die Unter­neh­mens­füh­rung als auch für das Unter­neh­men selbst. Erst­klas­sige Exper­ten analy­sie­ren Ihre Haftungs­ri­si­ken und prüfen Ihre bestehende D&O-Versicherung auf Belast­bar­keit und Preis. Sie erhal­ten ein indi­vi­du­ell auf Sie zuge­schnit­te­nes Angebot.

Wir sichern Ihre Haftungsrisiken.

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Wir denken und beraten vernetzt und themen­über­grei­fend mit einem Blick für das große Ganze

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