In Zeiten des Fach­kräf­te­man­gels und stei­gen­der Anfor­de­run­gen an Unter­neh­men wird die betrieb­li­che Vorsorge immer wich­ti­ger. Sie bietet Arbeit­ge­bern die Möglich­keit, ihre Mitar­bei­ten­den umfas­send abzu­si­chern und gleich­zei­tig ein attrak­ti­ves Arbeits­um­feld zu schaf­fen. Etwas für die Gesund­heit jetzt, für den sorgen­freien Ruhe­stand später und für das gute Gefühl von Sicher­heit für den Fall einer Berufs­un­fä­hig­keit: Durch betrieb­li­che Vorsorge im Rahmen eines Benefit-Konzepts bringen Unter­neh­men ihrem Team ein großes Plus an Wert­schät­zung entge­gen. Sie begeis­tern ihre Mitar­bei­ten­den lang­fris­tig und über­zeu­gen auch bei der Mitar­bei­ter­ge­win­nung als verant­wor­tungs­be­wuss­ter und attrak­ti­ver Arbeitgeber.

bAV-Matching-Modelle: Attrak­tive Mitar­bei­ter­bin­dung durch gezielte Arbeitgeberzuschüsse

Die betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung (bAV) ist ein wich­ti­ger Benefit für die Zukunft Ihrer Mitar­bei­ten­den und zeich­net sich durch Sonder­kon­di­tio­nen und staat­li­che Förde­rung aus. Die Betriebs­rente hilft dabei, den Lebens­stan­dard im Alter zu sichern.

Die Kombi­na­tion aus Entgelt­um­wand­lung und Arbeit­ge­ber­bei­trag liegt in der bAV stark im Trend. Bei den soge­nann­ten Matching-Model­len finan­zie­ren Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer gemein­sam einen Versor­gungs­plan. Solch ein Plan legt fest, wer wie viel zur bAV beiträgt. Die einfachste Form der Misch­fi­nan­zie­rung ist die Weiter­gabe des im Betriebs­ren­ten­stär­kungs­ge­setz bei versi­che­rungs­för­mi­gen Durch­füh­rungs­we­gen gesetz­lich verpflich­ten­den Arbeit­ge­ber­zu­schus­ses nach § 1a Abs. 1a Betriebs­ren­ten­ge­setz. Aller­dings wird die allei­nige Weiter­gabe des verpflich­ten­den Zuschus­ses von den Mitar­bei­ten­den wohl kaum als wert­schät­zend wahr­ge­nom­men. Zur Stär­kung der Mitar­bei­ter­bin­dung, Moti­va­tion sowie Iden­ti­fi­ka­tion mit der Firma lohnt es sich, bei der Ausge­stal­tung mehr als nur eine gesetz­li­che Vorgabe umzusetzen.

Ein Modell könnte folgen­der­ma­ßen umge­setzt werden: Der Arbeit­ge­ber­zu­schuss erfolgt in Höhe eines fest­ge­leg­ten Prozent­sat­zes der Entgelt­um­wand­lung ggf. bis zu einem Höchst­be­trag. Entschei­det sich der Arbeit­neh­mer gegen eine Entgelt­um­wand­lung, erhält er auch keinen Arbeitgeberbeitrag.

Die Folge: Image­ge­winn und wirt­schaft­li­che Vorteile. Mehr als die Hälfte der deut­schen Unter­neh­men finan­zie­ren die bAV als Matching-Modell. Die Praxis zeigt, dass solche Modelle von Mitar­bei­ten­den stärker ange­nom­men werden als Modelle der reinen Entgelt­um­wand­lung. Dazu kommt, dass ein sozial enga­gier­ter Arbeit­ge­ber, der auch bei der Alters­vor­sorge der Beleg­schaft seine Fürsor­ge­pflicht wahr­nimmt, heute vielen Arbeit­neh­mern oft mehr wert ist als ein höheres Gehalt. Doch neben dem Image­ge­winn spre­chen auch wirt­schaft­li­che Vorteile dafür.

Mit Matching-Model­len gewin­nen alle Betei­lig­ten. Der Arbeit­neh­mer betreibt aktive Alters­vor­sorge. Durch die Beiträge des Arbeit­ge­bers erzielt er einen Wirkungs­grad seines Beitra­ges, den es in keiner anderen Form der Alters­vor­sorge gibt. Der Arbeit­ge­ber spart im Vergleich zur Gehalts­er­hö­hung Lohn­ne­ben­kos­ten, denn die fallen bei Arbeit­ge­ber­bei­trä­gen zur bAV nicht an. Doch noch viel wert­vol­ler sind Mitar­bei­ter­bin­dung, Iden­ti­fi­ka­tion und Moti­va­tion der Mitar­bei­ten­den sowie der Imagegewinn.

Die nach­fol­gen­den Beispiele zeigen, dass der tatsäch­li­che Aufwand pro Mitar­bei­ter bei einem Zuschuss in Höhe von 50 % über­ra­schend gering ist.

Betrieb­li­che Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (bBU): Güns­tige Arbeits­kraft­ab­si­che­rung für Ihre Mitarbeitenden

Eines der größten exis­ten­zi­el­len Risiken für Mitar­bei­tende ist die Berufs­un­fä­hig­keit. Alter­na­tiv zur priva­ten Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung können Mitar­bei­tende die Absi­che­rung für den Berufs­un­fä­hig­keits­fall beson­ders einfach und kosten­güns­tig über den Arbeit­ge­ber reali­sie­ren. Dabei profi­tie­ren sie von allen Vortei­len der betrieb­li­chen Alters­ver­sor­gung. Sie zahlen die Beiträge aus ihrem Brut­to­ent­gelt, sparen Steuern und Sozi­al­ab­ga­ben und erhal­ten einen gesetz­li­chen Arbeit­ge­ber­zu­schuss. Das bedeu­tet im Vergleich zur priva­ten Absi­che­rung bei glei­chen Leis­tun­gen einen gerin­ge­ren Netto­auf­wand oder deut­lich höhere Leis­tun­gen bei glei­chem Beitrag.

Auch die Aufnahme in einen Berufs­un­fä­hig­keits­ver­trag gelingt über Sie als Arbeit­ge­ber leich­ter: Gerade Mitar­bei­tende mit gesund­heit­li­cher Vorbe­las­tung erhal­ten auf dem priva­ten Weg häufig keinen Versi­che­rungs­schutz oder nur zu erschwer­ten Bedin­gun­gen. Durch eine stark verkürzte Gesund­heits­prü­fung über einen Arbeit­ge­ber-Grup­pen­ver­trag erhal­ten auch diese Mitar­bei­ten­den einen Zugang zur Arbeitskraftabsicherung.

Betrieb­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung (bKV): Gewinn für alle Seiten

Die Gesund­heit Ihrer Mitar­bei­ten­den ist das Funda­ment für den Erfolg Ihres Unter­neh­mens. Mit einer betrieb­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung bieten Sie priva­ten Zusatz­schutz ohne aufwän­dige Gesund­heits­prü­fun­gen und Warte­zei­ten für Ihre Mitarbeiter:

  • Bessere medi­zi­ni­sche Versor­gung: Die bKV deckt Leis­tun­gen ab, die von der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung nicht über­nom­men werden, wie z. B. Zahn­zu­satz­leis­tun­gen, Heil­prak­ti­ker­be­hand­lun­gen oder Vorsorgeuntersuchungen.
  • Förde­rung der Gesund­heit und Moti­va­tion: Gesunde und zufrie­dene Mitar­bei­tende sind moti­vier­ter und weniger krank. Durch eine bKV zeigen Sie Fürsorge und tragen aktiv zur Gesund­heits­prä­ven­tion bei.
  • Gerin­ger Verwal­tungs­auf­wand: Die Abwick­lung der bKV ist einfach und unbü­ro­kra­tisch, da keine Gesund­heits­prü­fung nötig ist und der Arbeit­ge­ber als Versi­che­rungs­neh­mer auftritt.
  • Steuer- und Sozi­al­ver­si­che­rungs­frei­heit: Die Beiträge können als Sach­lohn­be­zug im Rahmen der 50-€-Freigrenze verbucht werden. Die arbeit­ge­ber­fi­nan­zierte bKV wird als Sach­lohn gewer­tet, wenn der Arbeit­ge­ber die Beiträge für die bKV seiner Mitar­bei­ter über­nimmt. Betra­gen die Sach­be­züge je Mitar­bei­ter und Monat zusam­men mit der bKV weniger als 50 €, sind diese Sach­be­züge von Steuern und Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­gen befreit.

Das Gesund­heits­bud­get für Mitar­bei­tende: Das Perso­nal­in­stru­ment mit Sofort-Effekt!

Ein güns­ti­ger Benefit, der sofort für jeden Mitar­bei­ten­den nutzbar ist, ist eine betrieb­li­che Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung, die für jeden Arbeit­neh­mer ein festes Gesund­heits­bud­get zur flexi­blen Nutzung zur Verfü­gung stellt. Inner­halb des fest­ge­leg­ten jähr­li­chen Gesund­heits­bud­gets kann der Mitar­bei­tende frei entschei­den, für welche Leis­tun­gen er dieses Budget verwen­det. Über das Budget hinaus profi­tiert er vom exklu­si­ven Zugang zur digi­ta­len Arzt­sprech­stunde und zu einem Fach­arzt­ter­min­ser­vice – das kann sogar Ausfall­zei­ten reduzieren!

Fazit: Die betrieb­li­che Vorsorge mit bAV, bBU und bKV bietet ein umfas­sen­des Schutz­pa­ket, das sowohl für Ihre Mitar­bei­ten­den als auch für Ihr Unter­neh­men von großem Nutzen ist. Welche Zusatz­leis­tun­gen bieten Sie als Arbeit­ge­ber bereits an und wo stehen Sie im Wett­be­werb um die besten Mitar­bei­ten­den im Vergleich zu anderen Unter­neh­men Ihrer Branche und ähnli­cher Größe?

Im Rahmen der afm Bench­mar­k­ana­lyse haben wir Antwor­ten auf diese Frage und beraten Sie gerne indi­vi­du­ell, wie Sie die betrieb­li­che Vorsorge in Ihrem Unter­neh­men optimal umset­zen können.