Die bKV ist eine rein arbeit­ge­ber­fi­nan­zierte Perso­nal­zu­satz­leis­tung und ein konkre­ter Ansatz zur Bewäl­ti­gung der aktu­el­len perso­nal­po­li­ti­schen Heraus­for­de­run­gen. Sie kann als moder­nes Element des Employer Bran­ding genutzt werden: zur Profi­lie­rung, Emotio­na­li­sie­rung und Akti­vie­rung. Sie dient auch als Mittel zur Gesund­erhal­tung der Beleg­schaft und zur Redu­zie­rung von Ausfalltagen.

Mit betrieb­li­chen Gesund­heits­leis­tun­gen den Erfolgs­fak­tor „Mensch“ nach­hal­tig zu stärken gewinnt in den Unter­neh­men eine immer größere Bedeu­tung. Mit dem passen­den Konzept ist die betrieb­li­che Gesund­heit weit mehr als ein “employer-benefit”. Sie sorgt nicht nur für eine gesün­dere Beleg­schaft, sondern stei­gert die Zufrie­den­heit, Loya­li­tät und Moti­va­tion und erhöht gleich­zei­tig die Arbeitgeberattraktivität.

Eine Win-win-Situa­tion

Der Arbeit­ge­ber profi­tiert von moti­vier­ten, zufrie­de­nen und leis­tungs­star­ken Mitar­bei­tern. Der Arbeit­neh­mer erhält einen hoch­wer­ti­gen zusätz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rungs­schutz und kann so den schwin­den­den Leis­tun­gen der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung entge­gen­wir­ken und aktiv Gesund­heits­vor­sorge erleben.

Vorteile für Arbeitgeber

  • Mitar­bei­ter finden – Stei­ge­rung der Attrak­ti­vi­tät als Arbeit­ge­ber auf dem Arbeitsmarkt
  • Mitar­bei­ter binden – moti­vierte, loyale und zufrie­dene Mitar­bei­ter wech­seln selte­ner den Arbeitgeber
  • Stei­ge­rung der Produk­ti­vi­tät durch Redu­zie­rung von Ausfall­ta­gen dank medi­zi­ni­scher Top-Versorgung
  • Image­ge­winn – Posi­tio­nie­rung als sozial enga­gier­tes Unternehmen
  • Sinn­volle Alter­na­tive zur Gehalts­er­hö­hung mit erleb­ba­ren Mehrwerten
  • Aufwen­dun­gen für die betrieb­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung sind Betriebsausgaben
  • Alters- und geschlechts­un­ab­hän­gige Einheitsbeiträge
  • Kosten­güns­tige Personalzusatzleistung
  • Einfa­ches Hand­ling durch schlanke Online-Abwicklung

 

Vorteile für Arbeitnehmer

  • Leis­tungs­star­ker Gesund­heits­schutz: Versor­gungs­lü­cken der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung mit Status „Privat­pa­ti­ent“ schließen
  • Umfas­sende Vorsorgeleistungen
  • Aufnah­me­ga­ran­tie trotz Vorer­kran­kun­gen ohne Gesundheitsprüfung
  • Sofor­ti­ger Versi­che­rungs­schutz ohne Wartezeiten
  • Service zur Verein­ba­rung von Facharztterminen
  • Online-Sprech­stunde mit Fach­ärz­ten live per Video-Chat
  • Sofort nutz­bare, erleb­bare Mehrwerte
  • Die Beiträge über­nimmt der Arbeitgeber

 

So funk­tio­niert die bKV

Der Arbeit­ge­ber schließt für seine Mitar­bei­ter (mindes­tens 10) eine Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung ab und zahlt die Beiträge an den ausge­wähl­ten Versi­che­rer. Der Mitar­bei­ter nutzt selb­stän­dig die zur Verfü­gung stehen­den Leis­tun­gen und reicht seine Rech­nun­gen beim Kran­ken­ver­si­che­rer ein. Dieser erstat­tet den Rech­nungs­be­trag direkt an den Mitar­bei­ter. Das bedeu­tet, dass der Arbeit­ge­ber weder über die Inan­spruch­nahme infor­miert wird noch die Admi­nis­tra­tion dafür über­nimmt. Die Beitrags­zah­lung und die lohn­tech­ni­sche Verbu­chung sind der einzige Aufwand, der entsteht.

 

 

Je nach Ziel­set­zung des Arbeit­ge­bers und Unter­neh­mens­pro­fil erar­bei­ten wir ein Konzept mit den Gesund­heits­leis­tun­gen, die zur Verfü­gung stehen sollen. Durch ein Stufen­mo­dell ist es möglich, den Anreiz einer lang­jäh­ri­gen Betriebs­zu­ge­hö­rig­keit zu erhöhen oder bestimmte Mitar­bei­ter­grup­pen mit unter­schied­li­chen Leis­tun­gen zu versor­gen. Dies bietet sich insbe­son­dere in Unter­neh­men an, in welchen die Tätig­kei­ten der Mitar­bei­ter sehr unter­schied­lich sind und der Bedarf daher in jeder Gruppe ein anderer ist. Wir sorgen dafür, dass die betrieb­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung als Geschenk des Arbeit­ge­bers bei jedem Mitar­bei­ter als erleb­ba­rer Mehr­wert wahr­ge­nom­men wird.

Was leistet die bKV?

Die Gesund­heits­leis­tun­gen sind sehr viel­fäl­tig und können indi­vi­du­ell auf Ihr Unter­neh­men abge­stimmt werden. Sie reichen von Gutschei­nen für hoch­mo­derne Vorsor­ge­un­ter­su­chun­gen über Zahn­ersatz­leis­tun­gen bis zur Über­nahme der Kosten für die Unter­brin­gung im Kran­ken­haus mit Chefarztbehandlung.

Das Gesund­heits­bud­get-Konzept – eine hoch­fle­xi­ble und bei Mitar­bei­tern sehr beliebte Lösung

Als Arbeit­ge­ber legen Sie mit dem Kran­ken­ver­si­che­rer einen Erstat­tungs­rah­men für indi­vi­du­elle Gesund­heits­leis­tun­gen fest. Dieses jähr­li­che Gesund­heits­bud­get kann der Mitar­bei­ter dann in zehn Berei­chen indi­vi­du­ell und flexi­bel einsetzen:

Was kostet eine bKV?
Steu­er­li­che Behand­lung: bKV-Beiträge sind steuerfrei

Die Beiträge können als Sach­lohn­be­zug im Rahmen der 44-€-Grenze verbucht werden. Die arbeit­ge­ber­fi­nan­zierte bKV wird als Sach­lohn gewer­tet, wenn der Arbeit­ge­ber die Beiträge für die bKV seiner Mitar­bei­ter über­nimmt. Betra­gen die Sach­be­züge je Mitar­bei­ter und Monat zusam­men mit der bKV weniger als 44 €, sind diese Sach­be­züge von Steuern und Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­gen befreit. Wird die Grenze über­schrit­ten, fallen Steuern und Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­träge an.

Wird der Sach­lohn­be­zug bereits ander­wei­tig genutzt, stehen weitere Optio­nen zur Verfügung.

Als unab­hän­gi­ger Experte rund um das Thema Gesund­heits­ma­nage­ment vermit­teln wir verläss­li­che Anbie­ter mit hervor­ra­gen­den Leis­tungs­merk­ma­len – und das zu Sonder­kon­di­tio­nen. Sie wählen Ihr Budget – wir planen, gestal­ten und beglei­ten Ihr betrieb­li­ches Gesund­heits­kon­zept. Gerne stehen Ihnen unsere Exper­ten für die Bera­tung zur Verfügung.