Der Verlust der Arbeits­kraft ist ein unter­schätz­tes Risiko mit spür­ba­ren finan­zi­el­len Folgen – und jeder vierte ist betrof­fen. Wer durch Krank­heit (90 % aller Ursa­chen) oder Unfall seine Arbeits­kraft verliert, gefähr­det den Lebens­un­ter­halt für sich und die Familie.

Warum reicht der gesetz­li­che Schutz nicht aus?

Die gesetz­li­che Absi­che­rung unter­schei­det zwischen voller und halber Er­werbs­min­derungs­rente. Bei der Über­prü­fung reicht es aus, dass Sie theo­re­tisch noch arbei­ten könnten, auch wenn Ihnen kein freier Arbeits­platz zur Verfü­gung steht. Ihr Beruf oder Ihre bishe­rige Tätig­keit bleiben unbe­rück­sich­tigt. Jede Tätig­keit am Arbeits­markt ist für Sie zumutbar.

Die volle Erwerbs­min­de­rungs­rente beträgt im Schnitt ledig­lich 750 € und reicht defi­ni­tiv nicht aus!

Privathaftpflicht

Privathaftpflicht

Alter­na­tiv zur priva­ten Vorsorge können Sie die bAV für Ihre Arbeits­kraft­ab­si­che­rung nutzen. Auch an dieser betei­ligt sich der Arbeit­ge­ber mit 15 % an Ihrem Gehalts­um­wand­lungs­be­trag. Die Zahlung der Beiträge erfolgt aus Ihrem Brut­to­ent­gelt, wodurch Sie Steuern und Sozi­al­ab­ga­ben sparen. Das bedeu­tet im Vergleich zur priva­ten Absi­che­rung einen gerin­ge­ren Nettoaufwand.

NEU: Über einen Grund­fä­hig­keits­schutz können nahezu alle Berufs­grup­pen abge­si­chert werden – auch Berufe, bei denen ein Berufs­un­fä­hig­keits­schutz nicht versi­cher­bar oder wie zum Besi­piel bei hand­werk­li­chen Berufen sehr teuer ist. Lesen Sie hierzu auch diesen Artikel.

 

Privathaftpflicht

Privathaftpflicht

Häufig haben Unter­neh­men ihre betrieb­li­che Vorsorge mit Grup­pen­ver­trä­gen gere­gelt. Hier­durch können Arbeit­ge­ber ihren Mitar­bei­tern sogar eine verein­fachte Gesund­heits­prü­fung ermöglichen.

Ihr afm Berater infor­miert Sie gerne über die verschie­de­nen Möglich­kei­ten Ihrer Arbeits­kraft­ab­si­che­rung und verschafft Ihrem Arbeit­ge­ber den Zugang zu einer Opti­mie­rung der betrieb­li­chen Vorsorge im Unternehmen.