Jeder Beschäftigte in Deutschland hat das Recht auf Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Das bedeutet, dass praktisch jedes Unternehmen – ob es will oder nicht – eine bAV bereitstellen muss. Dabei kann es diese als Instrument der Personalpolitik verstehen oder auch nur „mitmachen“, wenn ein Mitarbeiter danach fragt.
Wer wollte es kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) verübeln, dass sie das sperrige Thema bAV auf die lange Bank schieben? Die Durchdringungs- und Teilnahmequote und insbesondere der Anteil konzeptionell organisierter Strategien sind bei KMU deutlich niedriger als bei größeren Unternehmen. Die sich häufig ändernden gesetzlichen Rahmenbedingungen und die große Vielfalt möglicher bAV-Regelungen stellen gerade für KMU ohne spezialisierte Personalabteilung eine Herausforderung dar.
Wir bieten Unternehmen jeder Größe ganzheitliche Serviceleistungen, die haftungssicher und kalkulierbar sind und einen hohen Mehrwert für Mitarbeiter und das Unternehmen selber bieten.
Die ganze Vielfalt der bAV nutzen
Vielfalt bedeutet auch Gestaltungsspielraum – oder anders formuliert: Gerade in der Fülle der gesetzlichen Regelungen liegt die Chance, die bAV für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) deutlich weniger komplex zu gestalten. Auch KMU können ein bAV-Konzept umsetzen, das dem Unternehmen und seinen Mitarbeitern Nutzen verschafft, Haftungsrisiken ausschließt und kostenseitig kalkulierbar bleibt – und sich dabei sogar sehr einfach handhaben lässt.
Die Direktversicherung ist eine bewährte Form der bAV, die auch bei kleineren und mittleren Betrieben weit verbreitet ist. Mitarbeiter haben einen direkten Anspruch gegenüber dem Versicherer. Ein zusätzlicher Vorteil für die Arbeitnehmer ist, dass häufig verbesserte Kollektivkonditionen auch für relativ kleine Betriebe zur Verfügung stehen. Für den Arbeitgeber ist von Vorteil, dass die Direktversicherung nicht bilanziert werden muss. Die Versicherungsbeiträge werden aus dem Bruttolohn abgeführt. Das lohnt sich für beide Seiten: Die Arbeitnehmer profitieren durch die nachgelagerte Abführung von Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen. Der Arbeitgeber muss maximal die ersparten Sozialversicherungsbeiträge beisteuern, höchstens jedoch 15 % des Entgeltumwandlungsbetrags des Mitarbeiters. Bei einer durchschnittlichen Ersparnis des Arbeitgebers von ca. 20 % entsteht durch den gesetzlichen Zuschuss keine Mehrbelastung für das Unternehmen.
Haftungsrisiken minimieren und von unserem Serviceangebot profitieren
Der Vollständigkeit halber sei erwähnt: Bei jeder bAV besteht für den Arbeitgeber die sogenannte Subsidiärhaftung. Falls der Versicherer die Garantieleistung nicht erbringen sollte, haftet der Arbeitgeber für eine etwaige Differenz. Bei der Direktversicherung handelt es sich hierbei eher um ein theoretisches Risiko, das sich durch eine sachgerechte Gestaltung der bAV und die richtige Versicherer- sowie Tarifauswahl beherrschen lässt.
Aber was ist mit den Aufwendungen für die Personalabrechnung? Auch hier bieten wir Lösungen: Ganzheitliche Serviceangebote, systematisch ergänzt durch digitale Abwicklungs- und Kommunikationselemente, erleichtern die Arbeit, sind unkompliziert, veranschaulichen den Nutzen nachvollziehbar und reduzieren sogar den Aufwand für die Personalabrechnung auf ein Minimum.
Qualifizierte und motivierte Talente und Fachkräfte gewinnen und binden
Mit der Direktversicherung lässt sich aber viel mehr erreichen, als „nur“ die gesetzlichen Anforderungen effizient zu erfüllen. Und das Interesse der Mitarbeiter steigt: Laut einer Deloitte-Studie achten rund 91 % der Arbeitnehmer bei einem Jobwechsel darauf, ob auch ein betriebliches Versorgungsangebot vorhanden ist. Die bAV ist ein wichtiger Bestandteil der Personalpolitik – insbesondere bei der Mitarbeiterbindung und -findung – und kann mit geringem Aufwand den entscheidenden Unterschied zur Konkurrenz ausmachen! Mit modernen Lösungen können diverse Fördermöglichkeiten und auch Unverfallbarkeiten innerhalb eines einzigen Versicherungsvertrags abgebildet werden.
Um die Betriebstreue zu fördern, kann der Arbeitgeber bspw. arbeitgeberfinanzierte Bausteine zu den Entgeltumwandlungsbeträgen des Arbeitnehmers hinzugeben und diese nach Dauer der Betriebszugehörigkeit staffeln. Diese Arbeitgeberbeiträge sind Betriebsausgaben und werden sozialversicherungsfrei gewährt.
Eine sogenannte Versorgungsordnung sollte unternehmensindividuelle Strategien regeln, um für alle Parteien Transparenz und Rechtssicherheit darüber zu schaffen, wer wann in den Genuss welcher Leistungen kommt. Hiermit können auch Maßnahmen festgelegt werden, die es erlauben, in wirtschaftlich außergewöhnlichen Situationen den arbeitgeberfinanzierten Teil temporär an veränderte Anforderungen anzupassen. Somit können Unternehmen vorausschauend verantwortungsvoll agieren.
Berufsunfähigkeitsschutz über die bAV
Häufig wird bei der bAV nur an die Altersversorgung gedacht. Doch ist vor dem Ruhestand unsere Arbeitskraft unser wichtigstes Kapital und die Grundlage unseres Einkommens. Verlieren wir unsere Arbeitskraft, verlieren wir unsere Einkommensquelle. Die staatliche Absicherung für diesen Fall ist sehr überschaubar. Für eine betriebliche Einkommensvorsorge lassen sich die bekannten Steuer- und Sozialversicherungsvorteile einer Direktversicherung nutzen. Dabei kann in vielen Fällen eine deutlich vereinfachte Gesundheitsprüfung vereinbart werden, die Mitarbeitern mit etwaigen Vorerkrankungen überhaupt erst die Möglichkeit einer Berufsunfähigkeitsabsicherung eröffnet. Die Bereitstellung einer betrieblichen Einkommensvorsorge über die Direktversicherung ist eines der effizientesten Instrumente der Mitarbeiterbindung.
Betriebliches Pensionsmanagement by afm
Unsere Experten entwickeln nicht nur das strategische Vorsorgekonzept, sondern entlasten auch Sie als Arbeitgeber. Wir übernehmen Administration, Arbeitnehmerberatung und digitale Integration in Ihren Geschäftsbetrieb bei vollständiger Transparenz. Unser Ziel: Ihre Rundum-sorglos-Lösung.
Profitieren Sie von unseren Erfahrungen aus der bAV-Mandatierung und -Beratung von über 2.000 Unternehmen jeder Größenordnung und Branche und unserer marktführenden Expertise mit bundesweiter Präsenz. Unsere Experten analysieren Ihre individuelle Ausgangssituation, überprüfen bereits bestehende Konzepte und Verträge und erarbeiten ein auf Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter zugeschnittenes bAV-Konzept, das unkalkulierbare Haftungsrisiken ausschließt.