Jeder Beschäf­tigte in Deutsch­land hat das Recht auf Entgelt­um­wand­lung in der betrieb­li­chen Alters­ver­sor­gung (bAV). Das bedeu­tet, dass prak­tisch jedes Unter­neh­men – ob es will oder nicht – eine bAV bereit­stel­len muss. Dabei kann es diese als Instru­ment der Perso­nal­po­li­tik verste­hen oder auch nur „mitma­chen“, wenn ein Mitar­bei­ter danach fragt.

Wer wollte es kleinen und mitt­le­ren Unter­neh­men (KMU) verübeln, dass sie das sper­rige Thema bAV auf die lange Bank schie­ben? Die Durch­drin­gungs- und Teil­nah­me­quote und insbe­son­dere der Anteil konzep­tio­nell orga­ni­sier­ter Stra­te­gien sind bei KMU deut­lich nied­ri­ger als bei größe­ren Unter­neh­men. Die sich häufig ändern­den gesetz­li­chen Rahmen­be­din­gun­gen und die große Viel­falt mögli­cher bAV-Rege­lun­gen stellen gerade für KMU ohne spezia­li­sierte Perso­nal­ab­tei­lung eine Heraus­for­de­rung dar.


Wir bieten Unter­neh­men jeder Größe ganz­heit­li­che Service­leis­tun­gen, die haftungs­si­cher und kalku­lier­bar sind und einen hohen Mehr­wert für Mitar­bei­ter und das Unter­neh­men selber bieten.

Die ganze Viel­falt der bAV nutzen

Viel­falt bedeu­tet auch Gestal­tungs­spiel­raum – oder anders formu­liert: Gerade in der Fülle der gesetz­li­chen Rege­lun­gen liegt die Chance, die bAV für kleine und mitt­lere Unter­neh­men (KMU) deut­lich weniger komplex zu gestal­ten. Auch KMU können ein bAV-Konzept umset­zen, das dem Unter­neh­men und seinen Mitar­bei­tern Nutzen verschafft, Haftungs­ri­si­ken ausschließt und kosten­sei­tig kalku­lier­bar bleibt – und sich dabei sogar sehr einfach hand­ha­ben lässt.

Die Direkt­ver­si­che­rung ist eine bewährte Form der bAV, die auch bei klei­ne­ren und mitt­le­ren Betrie­ben weit verbrei­tet ist. Mitar­bei­ter haben einen direk­ten Anspruch gegen­über dem Versi­che­rer. Ein zusätz­li­cher Vorteil für die Arbeit­neh­mer ist, dass häufig verbes­serte Kollek­tiv­kon­di­tio­nen auch für relativ kleine Betriebe zur Verfü­gung stehen. Für den Arbeit­ge­ber ist von Vorteil, dass die Direkt­ver­si­che­rung nicht bilan­ziert werden muss. Die Versi­che­rungs­bei­träge werden aus dem Brut­to­lohn abge­führt. Das lohnt sich für beide Seiten: Die Arbeit­neh­mer profi­tie­ren durch die nach­ge­la­gerte Abfüh­rung von Steuer- und Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­gen. Der Arbeit­ge­ber muss maximal die erspar­ten Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­träge beisteu­ern, höchs­tens jedoch 15 % des Entgelt­um­wand­lungs­be­trags des Mitar­bei­ters. Bei einer durch­schnitt­li­chen Erspar­nis des Arbeit­ge­bers von ca. 20 % entsteht durch den gesetz­li­chen Zuschuss keine Mehr­be­las­tung für das Unternehmen.

Haftungs­ri­si­ken mini­mie­ren und von unserem Service­an­ge­bot profitieren

Der Voll­stän­dig­keit halber sei erwähnt: Bei jeder bAV besteht für den Arbeit­ge­ber die soge­nannte Subsi­di­är­haf­tung. Falls der Versi­che­rer die Garan­tie­leis­tung nicht erbrin­gen sollte, haftet der Arbeit­ge­ber für eine etwaige Diffe­renz. Bei der Direkt­ver­si­che­rung handelt es sich hierbei eher um ein theo­re­ti­sches Risiko, das sich durch eine sach­ge­rechte Gestal­tung der bAV und die rich­tige Versi­che­rer- sowie Tarif­aus­wahl beherr­schen lässt.

Aber was ist mit den Aufwen­dun­gen für die Perso­nalab­rech­nung? Auch hier bieten wir Lösun­gen: Ganz­heit­li­che Service­an­ge­bote, syste­ma­tisch ergänzt durch digi­tale Abwick­lungs- und Kommu­ni­ka­ti­ons­ele­mente, erleich­tern die Arbeit, sind unkom­pli­ziert, veran­schau­li­chen den Nutzen nach­voll­zieh­bar und redu­zie­ren sogar den Aufwand für die Perso­nalab­rech­nung auf ein Minimum.

Quali­fi­zierte und moti­vierte Talente und Fach­kräfte gewin­nen und binden

Mit der Direkt­ver­si­che­rung lässt sich aber viel mehr errei­chen, als „nur“ die gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen effi­zi­ent zu erfül­len. Und das Inter­esse der Mitar­bei­ter steigt: Laut einer Deloitte-Studie achten rund 91 % der Arbeit­neh­mer bei einem Jobwech­sel darauf, ob auch ein betrieb­li­ches Versor­gungs­an­ge­bot vorhan­den ist. Die bAV ist ein wich­ti­ger Bestand­teil der Perso­nal­po­li­tik – insbe­son­dere bei der Mitar­bei­ter­bin­dung und -findung – und kann mit gerin­gem Aufwand den entschei­den­den Unter­schied zur Konkur­renz ausma­chen! Mit moder­nen Lösun­gen können diverse Förder­mög­lich­kei­ten und auch Unver­fall­bar­kei­ten inner­halb eines einzi­gen Versi­che­rungs­ver­trags abge­bil­det werden.

Um die Betriebs­treue zu fördern, kann der Arbeit­ge­ber bspw. arbeit­ge­ber­fi­nan­zierte Bausteine zu den Entgelt­um­wand­lungs­be­trä­gen des Arbeit­neh­mers hinzu­ge­ben und diese nach Dauer der Betriebs­zu­ge­hö­rig­keit staf­feln. Diese Arbeit­ge­ber­bei­träge sind Betriebs­aus­ga­ben und werden sozi­al­ver­si­che­rungs­frei gewährt.

Eine soge­nannte Versor­gungs­ord­nung sollte unter­neh­mens­in­di­vi­du­elle Stra­te­gien regeln, um für alle Parteien Trans­pa­renz und Rechts­si­cher­heit darüber zu schaf­fen, wer wann in den Genuss welcher Leis­tun­gen kommt. Hiermit können auch Maßnah­men fest­ge­legt werden, die es erlau­ben, in wirt­schaft­lich außer­ge­wöhn­li­chen Situa­tio­nen den arbeit­ge­ber­fi­nan­zier­ten Teil tempo­rär an verän­derte Anfor­de­run­gen anzu­pas­sen. Somit können Unter­neh­men voraus­schau­end verant­wor­tungs­voll agieren.

Berufs­un­fä­hig­keits­schutz über die bAV

Häufig wird bei der bAV nur an die Alters­ver­sor­gung gedacht. Doch ist vor dem Ruhe­stand unsere Arbeits­kraft unser wich­tigs­tes Kapital und die Grund­lage unseres Einkom­mens. Verlie­ren wir unsere Arbeits­kraft, verlie­ren wir unsere Einkom­mens­quelle. Die staat­li­che Absi­che­rung für diesen Fall ist sehr über­schau­bar. Für eine betrieb­li­che Einkom­mens­vor­sorge lassen sich die bekann­ten Steuer- und Sozi­al­ver­si­che­rungs­vor­teile einer Direkt­ver­si­che­rung nutzen. Dabei kann in vielen Fällen eine deut­lich verein­fachte Gesund­heits­prü­fung verein­bart werden, die Mitar­bei­tern mit etwa­igen Vorer­kran­kun­gen über­haupt erst die Möglich­keit einer Berufs­un­fä­hig­keits­ab­si­che­rung eröff­net. Die Bereit­stel­lung einer betrieb­li­chen Einkom­mens­vor­sorge über die Direkt­ver­si­che­rung ist eines der effi­zi­en­tes­ten Instru­mente der Mitarbeiterbindung.

Betrieb­li­ches Pensi­ons­ma­nage­ment by afm

Unsere Exper­ten entwi­ckeln nicht nur das stra­te­gi­sche Vorsor­ge­kon­zept, sondern entlas­ten auch Sie als Arbeit­ge­ber. Wir über­neh­men Admi­nis­tra­tion, Arbeit­neh­mer­be­ra­tung und digi­tale Inte­gra­tion in Ihren Geschäfts­be­trieb bei voll­stän­di­ger Trans­pa­renz. Unser Ziel: Ihre Rundum-sorglos-Lösung.

Betriebliches Pensionsmanagement


Profi­tie­ren Sie von unseren Erfah­run­gen aus der bAV-Manda­tie­rung und -Bera­tung von über 2.000 Unter­neh­men jeder Größen­ord­nung und Branche und unserer markt­füh­ren­den Exper­tise mit bundes­wei­ter Präsenz.
Unsere Exper­ten analy­sie­ren Ihre indi­vi­du­elle Ausgangs­si­tua­tion, über­prü­fen bereits bestehende Konzepte und Verträge und erar­bei­ten ein auf Ihr Unter­neh­men und Ihre Mitar­bei­ter zuge­schnit­te­nes bAV-Konzept, das unkal­ku­lier­bare Haftungs­ri­si­ken ausschließt.

Betriebliches Pensionsmanagement