Steigender Leistungsdruck und Stress lassen die Zahlen psychischer Erkrankungen nach oben schnellen – Tendenz steigend. Psychische Probleme führen immer häufiger dazu, dass Menschen jeder Altersstufe nicht mehr arbeiten können. Bundesweit ist mehr als jeder Vierte von einer psychischen Erkrankung betroffen und sogar die Hälfte aller Krankheitstage ist darauf zurückzuführen.
Erkrankungen der Psyche/Nervenkrankheiten sind mit 34,50 % die Hauptursache einer Berufsunfähigkeit (BU). Am zweithäufigsten sind Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates (20,10 %) Leistungsauslöser gefolgt von Krebs und anderen bösartigen Geschwülsten mit 17,35 %.
Das Risiko, aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr arbeiten zu können wird nach wie vor unterschätzt. Viele Menschen ohne risikoreiche Jobs denken: „Berufsunfähigkeit? Das passiert mir nicht.“ Doch psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Burnout machen auch vor Personen, die überwiegend am Schreibtisch arbeiten, nicht Halt. Dieses Schicksal kann jeden treffen: Laut Statistik muss jeder vierte Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig seinen Beruf aufgeben oder vollständig aus dem Berufsleben ausscheiden. Damit zur Sorge um die Gesundheit dann nicht noch finanzielle Ängste hinzukommen, ist es wichtig, privat für diesen Ernstfall abgesichert zu sein.
Schließen Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung so früh wie möglich ab!
Je jünger und gesünder Sie sind, desto günstiger sind die Beiträge. Eine frühzeitige Absicherung schützt Sie optimal gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit und sichert Ihre Zukunft ab. Warten Sie nicht – handeln Sie jetzt, um bestmöglich vorbereitet zu sein.
Der Staat fängt Sie im Ernstfall nicht auf
Versicherte, die nach 1961 geboren sind, haben seit der Rentenreform aus dem Jahr 2001 keinen Anspruch mehr auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente. Um diese zu ersetzen, wurde die Erwerbsminderungsrente (EMI) eingeführt. Die Regeln, um diese zu erhalten, sind aber sehr streng. Der bisherige Berufsschutz ist komplett weggefallen – unabhängig von Ausbildung und Erfahrung ist jede Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt zumutbar.
Wer täglich sechs Stunden arbeiten kann, gilt nicht als erwerbsgemindert und hat keine Ansprüche auf die gesetzliche Rente. Wenn die Gesundheit noch eine tägliche Arbeitszeit zwischen drei und unter sechs Stunden zulässt, erhält man nur die halbe Erwerbsminderungsrente. Nur wer weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, erhält die volle Leistung – im Jahr 2022 überwies die Deutsche Rentenversicherung im Schnitt monatlich rund 930 € bei voller Erwerbsminderung.
Angestellte müssen mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sein, um eine Rente zu erhalten. Eine besonders kritische Situation für Berufsanfänger. Auch Selbständige und Freiberufler, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, können keine Leistungen erwarten. Genauso hart betroffen sind Frauen und Männer, die sich längere Zeit ausschließlich dem Haushalt und den Kindern widmen. Das staatliche System hat viele Lücken. Eine Berufsunfähigkeit kann somit fatale Folgen für Ihre finanzielle Existenz haben.
Berufsunfähigkeitsversicherungen im Wandel: Bestehende Verträge auf den Prüfstand stellen
Die Notwendigkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist Ihnen bekannt und Sie haben bereits vorgesorgt? Es ist wichtig, bestehende Verträge von Zeit zu Zeit zu überprüfen, um sicherzustellen, dass der Schutz den aktuellen Bedürfnissen entspricht. Veränderungen wie ein neuer Job, Gehaltserhöhungen oder familiäre Veränderungen können Anpassungen der Police erfordern.
Ist ein Vertrag, der bspw. vor 10 Jahren abgeschlossen wurde, heute noch auf der Höhe der Zeit? Oder gibt es mittlerweile moderne Ausgestaltungsmerkmale, die im Fall der Fälle zu einer schnelleren Rentenzahlung führen können? Versicherungsprodukte entwickeln sich weiter: Neue Tarife bieten oft bessere Leistungen oder günstigere Beiträge. Ein Vergleich kann helfen, Kosten zu sparen und den Schutz zu optimieren. Auch sollten die Vertragsbedingungen aktuell sein, um im Ernstfall keine unangenehmen Überraschungen zu erleben.
Die regelmäßige Überprüfung der Versicherung ermöglicht eine Anpassung an die Lebensumstände, die Nutzung besserer Konditionen und sichert eine optimale Absicherung im Fall der Berufsunfähigkeit.
Moderne Ausgestaltungsmerkmale und Zusatzleistungen, die wirklich weiterhelfen
Soforthilfe bei Diagnose einer Krebserkrankung
Ohne Wenn und Aber: Lediglich mit einem Bericht eines Facharztes oder einem Krankenhausentlassungsbericht wird innerhalb von wenigen Tagen eine Sofortrente ausgezahlt. So erhält der Erkrankte erst einmal die finanzielle Überbrückung und kann sich in Ruhe seiner Genesung widmen. Je nach Anbieter wird die Sofortrente bei einer Krebserkrankung bis zu 24 Monate gezahlt und ist eine wertvolle Ergänzung des Versicherungsschutzes.
Übergangsleistung bei Arbeitsunfähigkeit
Es gibt Erkrankungen oder Unfälle, die eine längere Krankschreibung mit sich bringen – ohne dass eine Berufsunfähigkeit besteht. Moderne Versicherungsbedingungen zahlen auch bei einer Arbeitsunfähigkeit von mindestens 4 Monaten bereits eine Leistung in Höhe der versicherten BU-Rente aus, je nach Anbieter bis zu 36 Monate. Der Nachweis erfolgt einfach mit dem sogenannten „gelben Schein“ bzw. der digitalen AU-Meldung durch den behandelnden Facharzt.
Beitragspause
Ein neuer Job, Elternzeit oder einfach eine berufliche Auszeit z. B. im Sabbatical: Mit einer Beitragspause bei vollem Erhalt des Versicherungsschutzes können Sie Ihre Auszeit finanziell planen. Je nach Anbieter pausieren Sie bis zu 24 Monate mit der Beitragszahlung, bei Elternzeit sogar bis zu 36 Monate.
Teilzeit-Klausel
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die ursprünglich ausgeübte Tätigkeit zu mehr als 50 % nicht mehr ausgeübt werden kann. Wer in Teilzeit z. B. halbtags arbeitet, versorgt häufig in der zweiten Tageshälfte Familienmitglieder und/oder den Haushalt. Da diese „care-Arbeit“ als Hausfrau oder Hausmann unentgeltlich übernommen wird, sehen ältere BU-Bedingungen diese nicht als Beruf und setzen für die Prüfung, ob eine 50%ige Berufsunfähigkeit vorliegt, nur die Stunden der Teilzeitbeschäftigung an.
Dabei ist zu beachten: Der Beruf Hausfrau/-mann ist – insbesondere, wenn Angehörige zu pflegen oder kleine Kinder zu betreuen sind – oft körperlich und psychisch sowie vom zeitlichen Umfang belastend und gehört insofern in modernen Vertragsbedingungen unbedingt als Teil einer „Mischtätigkeit“ in die Prüfung, ob eine BU vorliegt, hinein.