Stei­gen­der Leis­tungs­druck und Stress lassen die Zahlen psychi­scher Erkran­kun­gen nach oben schnel­len – Tendenz stei­gend. Psychi­sche Probleme führen immer häufi­ger dazu, dass Menschen jeder Alters­stufe nicht mehr arbei­ten können. Bundes­weit ist mehr als jeder Vierte von einer psychi­schen Erkran­kung betrof­fen und sogar die Hälfte aller Krank­heits­tage ist darauf zurückzuführen.

Erkran­kun­gen der Psyche/Nervenkrankheiten sind mit 34,50 % die Haupt­ur­sa­che einer Berufs­un­fä­hig­keit (BU). Am zweit­häu­figs­ten sind Erkran­kun­gen des Skelett- und Bewe­gungs­ap­pa­ra­tes (20,10 %) Leis­tungs­aus­lö­ser gefolgt von Krebs und anderen bösar­ti­gen Geschwüls­ten mit 17,35 %.

Das Risiko, aufgrund gesund­heit­li­cher Probleme nicht mehr arbei­ten zu können wird nach wie vor unter­schätzt. Viele Menschen ohne risi­ko­rei­che Jobs denken: „Berufs­un­fä­hig­keit? Das passiert mir nicht.“ Doch psychi­sche Erkran­kun­gen wie Depres­sio­nen oder Burnout machen auch vor Perso­nen, die über­wie­gend am Schreib­tisch arbei­ten, nicht Halt. Dieses Schick­sal kann jeden treffen: Laut Statis­tik muss jeder vierte Arbeit­neh­mer aus gesund­heit­li­chen Gründen vorzei­tig seinen Beruf aufge­ben oder voll­stän­dig aus dem Berufs­le­ben ausschei­den. Damit zur Sorge um die Gesund­heit dann nicht noch finan­zi­elle Ängste hinzu­kom­men, ist es wichtig, privat für diesen Ernst­fall abge­si­chert zu sein.

Schlie­ßen Sie Ihre Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung so früh wie möglich ab!

Je jünger und gesün­der Sie sind, desto güns­ti­ger sind die Beiträge. Eine früh­zei­tige Absi­che­rung schützt Sie optimal gegen die finan­zi­el­len Folgen einer Berufs­un­fä­hig­keit und sichert Ihre Zukunft ab. Warten Sie nicht – handeln Sie jetzt, um best­mög­lich vorbe­rei­tet zu sein.

Der Staat fängt Sie im Ernst­fall nicht auf

Versi­cherte, die nach 1961 geboren sind, haben seit der Renten­re­form aus dem Jahr 2001 keinen Anspruch mehr auf eine gesetz­li­che Berufs­un­fä­hig­keits­rente. Um diese zu erset­zen, wurde die Erwerbs­min­de­rungs­rente (EMI) einge­führt. Die Regeln, um diese zu erhal­ten, sind aber sehr streng. Der bishe­rige Berufs­schutz ist komplett wegge­fal­len – unab­hän­gig von Ausbil­dung und Erfah­rung ist jede Tätig­keit auf dem Arbeits­markt zumutbar.

Wer täglich sechs Stunden arbei­ten kann, gilt nicht als erwerbs­ge­min­dert und hat keine Ansprü­che auf die gesetz­li­che Rente. Wenn die Gesund­heit noch eine tägli­che Arbeits­zeit zwischen drei und unter sechs Stunden zulässt, erhält man nur die halbe Erwerbs­min­de­rungs­rente. Nur wer weniger als drei Stunden täglich arbei­ten kann, erhält die volle Leis­tung – im Jahr 2022 über­wies die Deut­sche Renten­ver­si­che­rung im Schnitt monat­lich rund 930 € bei voller Erwerbsminderung.

Ange­stellte müssen mindes­tens fünf Jahre in der gesetz­li­chen Renten­ver­si­che­rung versi­chert sein, um eine Rente zu erhal­ten. Eine beson­ders kriti­sche Situa­tion für Berufs­an­fän­ger. Auch Selb­stän­dige und Frei­be­ruf­ler, die nicht in der gesetz­li­chen Renten­ver­si­che­rung versi­chert sind, können keine Leis­tun­gen erwar­ten. Genauso hart betrof­fen sind Frauen und Männer, die sich längere Zeit ausschließ­lich dem Haus­halt und den Kindern widmen. Das staat­li­che System hat viele Lücken. Eine Berufs­un­fä­hig­keit kann somit fatale Folgen für Ihre finan­zi­elle Exis­tenz haben.

Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­run­gen im Wandel: Bestehende Verträge auf den Prüf­stand stellen

Die Notwen­dig­keit einer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist Ihnen bekannt und Sie haben bereits vorge­sorgt? Es ist wichtig, bestehende Verträge von Zeit zu Zeit zu über­prü­fen, um sicher­zu­stel­len, dass der Schutz den aktu­el­len Bedürf­nis­sen entspricht. Verän­de­run­gen wie ein neuer Job, Gehalts­er­hö­hun­gen oder fami­liäre Verän­de­run­gen können Anpas­sun­gen der Police erfordern.

Ist ein Vertrag, der bspw. vor 10 Jahren abge­schlos­sen wurde, heute noch auf der Höhe der Zeit? Oder gibt es mitt­ler­weile moderne Ausge­stal­tungs­merk­male, die im Fall der Fälle zu einer schnel­le­ren Renten­zah­lung führen können? Versi­che­rungs­pro­dukte entwi­ckeln sich weiter: Neue Tarife bieten oft bessere Leis­tun­gen oder güns­ti­gere Beiträge. Ein Vergleich kann helfen, Kosten zu sparen und den Schutz zu opti­mie­ren. Auch sollten die Vertrags­be­din­gun­gen aktuell sein, um im Ernst­fall keine unan­ge­neh­men Über­ra­schun­gen zu erleben.

Die regel­mä­ßige Über­prü­fung der Versi­che­rung ermög­licht eine Anpas­sung an die Lebens­um­stände, die Nutzung besse­rer Kondi­tio­nen und sichert eine opti­male Absi­che­rung im Fall der Berufsunfähigkeit.

Moderne Ausge­stal­tungs­merk­male und Zusatz­leis­tun­gen, die wirk­lich weiterhelfen

Sofort­hilfe bei Diagnose einer Krebserkrankung
Ohne Wenn und Aber: Ledig­lich mit einem Bericht eines Fach­arz­tes oder einem Kran­ken­haus­ent­las­sungs­be­richt wird inner­halb von wenigen Tagen eine Sofort­rente ausge­zahlt. So erhält der Erkrankte erst einmal die finan­zi­elle Über­brü­ckung und kann sich in Ruhe seiner Gene­sung widmen. Je nach Anbie­ter wird die Sofort­rente bei einer Krebs­er­kran­kung bis zu 24 Monate gezahlt und ist eine wert­volle Ergän­zung des Versicherungsschutzes.

Über­gangs­leis­tung bei Arbeitsunfähigkeit
Es gibt Erkran­kun­gen oder Unfälle, die eine längere Krank­schrei­bung mit sich bringen – ohne dass eine Berufs­un­fä­hig­keit besteht. Moderne Versi­che­rungs­be­din­gun­gen zahlen auch bei einer Arbeits­un­fä­hig­keit von mindes­tens 4 Monaten bereits eine Leis­tung in Höhe der versi­cher­ten BU-Rente aus, je nach Anbie­ter bis zu 36 Monate. Der Nach­weis erfolgt einfach mit dem soge­nann­ten „gelben Schein“ bzw. der digi­ta­len AU-Meldung durch den behan­deln­den Facharzt.

Beitrags­pause
Ein neuer Job, Eltern­zeit oder einfach eine beruf­li­che Auszeit z. B. im Sabba­ti­cal: Mit einer Beitrags­pause bei vollem Erhalt des Versi­che­rungs­schut­zes können Sie Ihre Auszeit finan­zi­ell planen. Je nach Anbie­ter pausie­ren Sie bis zu 24 Monate mit der Beitrags­zah­lung, bei Eltern­zeit sogar bis zu 36 Monate.

Teil­zeit-Klausel
Berufs­un­fä­hig­keit liegt vor, wenn die ursprüng­lich ausge­übte Tätig­keit zu mehr als 50 % nicht mehr ausge­übt werden kann. Wer in Teil­zeit z. B. halb­tags arbei­tet, versorgt häufig in der zweiten Tages­hälfte Fami­li­en­mit­glie­der und/oder den Haus­halt. Da diese „care-Arbeit“ als Haus­frau oder Haus­mann unent­gelt­lich über­nom­men wird, sehen ältere BU-Bedin­gun­gen diese nicht als Beruf und setzen für die Prüfung, ob eine 50%ige Berufs­un­fä­hig­keit vorliegt, nur die Stunden der Teil­zeit­be­schäf­ti­gung an.

Dabei ist zu beach­ten: Der Beruf Haus­frau/-mann ist – insbe­son­dere, wenn Ange­hö­rige zu pflegen oder kleine Kinder zu betreuen sind – oft körper­lich und psychisch sowie vom zeit­li­chen Umfang belas­tend und gehört inso­fern in moder­nen Vertrags­be­din­gun­gen unbe­dingt als Teil einer „Misch­tä­tig­keit“ in die Prüfung, ob eine BU vorliegt, hinein.