Erneuerbare Energien sind ein brandaktuelles Thema. Mit neuen Technologien für die Energiewende muss auch der Versicherungsschutz angepasst werden. Denn diese Anlagen sind in der Regel nicht automatisch in der Hausrat-, Gebäude- oder Haftpflichtversicherung mitversichert. Zudem benötigen sie oftmals Schutz auch über die klassischen versicherten Gefahren hinaus.
Haben Sie Ihre umweltfreundlichen Technologien beim Versicherer angezeigt und geprüft, ob Sie richtig abgesichert sind? Sind Ihre Haftpflichtrisiken gedeckt?
Photovoltaik: Balkonkraftwerke und Dachanlagen
Die Energie aus der Kraft der Sonne ist beliebter denn je. Immer mehr Dächer in Deutschland zieren Solarpanels. Auch die Beliebtheit von Mini-Solaranlagen für Balkone nimmt stetig zu. Photovoltaikanlagen, ob kleines Balkonkraftwerk oder große Dachanlage, sind in Wohngebäude- oder Hausratversicherungen in der Regel nicht versichert.
Üblicherweise müssen die Anlagen dem Gebäudeversicherer angezeigt werden. Sie können dann gegen einen Zuschlag versichert werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Anlage am Haus oder auf dem Dach fest installiert ist. Balkonkraftwerke müssen bei Mietern oder Wohnungseigentümern in der Hausratversicherung erfasst werden. Dachanlagen benötigen einen weitreichenderen Schutz. Nicht nur Schäden an der Anlage können richtig teuer werden. Der Basisschutz der Gebäudeversicherung reicht in den meisten Fällen nicht aus. Auch das Haftpflichtrisiko ist ein ganz anderes. Um sich bei Schäden abzusichern, die bei der Einspeisung von Strom in das Netz des stromabnehmenden Netzbetreibers entstehen können, ist die richtige Haftpflichtversicherung wichtig. Während Haftpflichtschäden z. B. durch den Absturz von Teilen oder aus dem Betrieb kleinerer Anlagen in guten Tarifen der Privathaftpflicht oder in einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht (diese ist bei selbst genutzten Einfamilienhäusern oft Bestandteil der Privathaftpflicht) abgedeckt sind, wird für größere Anlagen eine separate Betreiberhaftpflichtversicherung benötigt. Hier hängt es vor allem von der Leistung der Anlage ab, ob diese noch mitversichert ist oder nicht.
Wärmepumpe: Begehrtes Diebesgut
Da die Nachfrage nach Wärmepumpen steigt, sind sie zu einem attraktiven Ziel für Diebstähle geworden. Während Öl, Gas- oder Pelletheizungen meist im sicheren Keller oder im Heizungsraum eines Gebäudes untergebracht sind, trägt die außen installierte Wärmepumpe ein deutlich höheres Schadenrisiko. Zu den Risiken zählen Brände, Sturm/Hagel oder Überspannungsschäden, Blitzeinschläge, Überschwemmungen und andere Elementargefahren, Diebstahl und Vandalismus sowie Schäden, die durch Tierbisse verursacht werden. Wärmepumpen sind in der Regel zwar über die Gebäudeversicherung gegen die Gefahren Feuer, Sturm/Hagel, Leitungswasser und Elementarschäden mitversichert. Jedoch ist in den meisten Fällen der einfache Diebstahl nicht versichert! Diese Absicherung muss ergänzend beantragt werden. Das ist über afm bereits ab 24 € jährlich möglich.
Unser Tipp: Die Allgefahrenversicherung
Angesichts der hohen Anschaffungskosten der neuen, umweltfreundlichen Energieanlagen, empfehlen wir einen speziell darauf zugeschnittenen Versicherungsschutz und raten zu einer Allgefahrenversicherung über eine Elektronikversicherung, über die sich auch auf dem Grundstück installierte Anlagen versichern lassen. Die Spezialversicherung leistet umfassende Entschädigung bei Beschädigung oder Zerstörung einer versicherten Sache, die der Versicherungsnehmer nicht vorhersehen konnte.
Wir finden für alle Anlagen eine passende Versicherungslösung, und das sogar schon ab 90 € jährlich für eine Wärmepumpe. Kleine Balkonkraftwerke sind ab 45 € jährlich versicherbar.
E-Ladestationen (Wallboxen) für E-Autos
Ihre Wallbox, die fest mit dem Gebäude verbunden ist, ist in der Regel über die Wohngebäudeversicherung gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Elementarschäden abgesichert. Schutz über die Privathaftpflicht- oder die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist dann auch gewährleistet. Wir empfehlen dennoch eine Allgefahrendeckung.
Sprechen Sie Ihren afm Berater an. Lassen Sie uns sicherstellen, dass Ihre umweltfreundlichen Technologien umfassend abgesichert sind, und informieren Sie uns bei Neuanschaffungen umgehend.