Wer ein Unternehmen leitet, trägt weitreichende Verantwortung. Eine Firmenrechtsschutzversicherung hält Ihrem Unternehmen, dem Management und Ihnen als Verantwortlichem juristisch den Rücken frei.
Versichert sind Rechtskosten in verschiedenen Bereichen. Über den Erweiterungsbaustein Spezial-Strafrechtsschutz besteht auch Versicherungsschutz bei Vorwürfen aus dem Strafrecht, die sich immer direkt gegen die handelnden Personen richten.
Ist ein Firmenrechtsschutz sinnvoll?
Eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung ist für alle Unternehmer und Freiberufler empfehlenswert. Aus jeder Geschäftsbeziehung – ob zu Kunden, Zulieferern, Mitarbeitern, Behörden oder Vermietern – können Streitigkeiten entstehen. Im Arbeitsalltag können Fehler passieren, die schlimmstenfalls sogar eine Strafverfolgung nach sich ziehen. Im Straßenverkehr sind Unfälle, Verstöße gegen Verkehrsregeln oder Bußgeldbescheide an der Tagesordnung. Landet eine Auseinandersetzung als Rechtsstreit vor Gericht, kann dies immense Kosten verursachen.
Je nach Streitwert, Dauer des Verfahrens, Zahl der Verfahrensbeteiligten und der durchlaufenen Instanzen können sich die Kosten schnell auf mehrere Zehntausend Euro summieren. Im Extremfall ist eine rechtliche Auseinandersetzung sogar existenzgefährdend. Die überschaubare Prämie für einen Firmenrechtsschutz bietet eine hohe finanzielle Sicherheit zu niedrigen Kosten.
Welche Kosten übernimmt eine Rechtsschutzversicherung?
Ein leistungsstarker Firmenrechtsschutz erstattet Ihnen die Kosten, die bei einem Rechtsstreit im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit entstehen, z. B. Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und Vorschüsse. Zusätzlich mitversichert sind Mediationskosten: Nicht jeder Streit muss vor Gericht enden. Geeignete Streitfragen lösen unabhängige Anwälte und Mediatoren – das erhält wertvolle Geschäftsbeziehungen. Der Versicherungsschutz gilt für Sie als Unternehmer und für Ihre Mitarbeiter. Kombinieren Sie die Firmenrechtsschutzversicherung mit dem Privatrechtsschutz, sind auch Ihre Familienmitglieder abgesichert.
Mit einem Unternehmensrechtsschutz sichern Sie sich gegen die schwer kalkulierbaren Kostenrisiken eines Rechtsstreits ab und schützen Ihr Unternehmen wirkungsvoll.
Wir beachten Ihre individuellen Risikofaktoren
Gerade im Bereich des Firmenrechtsschutzes gibt es erhebliche Unterschiede bei den Deckungskonzepten und Zusatzbausteinen. Um für Ihr Unternehmen die richtige Auswahl treffen zu können, muss zunächst Ihr Bedarf ermittelt werden. Je nach unternehmerischer Tätigkeit unterscheidet sich der benötigte Versicherungsschutz. Mit unseren modularen Konzepten schließen Sie Ihren Rechtsschutz nur in dem Umfang ab, den Sie wirklich brauchen. Wir stellen Ihnen nach Ihrem Bedarf die individuellen Rechtsschutzbausteine zusammen. Kostengünstig und leistungsstark.
Spezial-Strafrechtsschutz: Strafrechtsschutz ist nicht gleich Strafrechtsschutz
Als Unternehmer, Geschäftsführer oder leitender Mitarbeiter müssen Sie rechtlich für Unternehmensentscheidungen geradestehen. Nach dem deutschen Strafrecht wird für strafrechtlich relevantes Handeln von Unternehmen nicht das Unternehmen an sich, sondern die für die Unternehmen handelnden Personen zur Verantwortung gezogen.
Ermittlungen von Amts wegen erfolgen bereits bei Verdachtsmomenten! Neben strafbaren Verstößen muss die Staatsanwaltschaft auch allen Hinweisen und Verdachtsmomenten nachgehen. Allein der Vorwurf einer Straftat kann ein Ermittlungsverfahren nach sich ziehen. Die Kosten für die Strafverteidigung sind oft sehr hoch. Eine weitreichende Absicherung ist daher in jeder Phase eines Strafverfahrens enorm wichtig.
Im allgemeinen Firmenrechtsschutz gemäß § 28 ist zwar ein Strafrechtsschutz eingeschlossen, dieser schließt jedoch bestimmte Straftaten wie Betrug oder Beleidigung, für die ein vorsätzliches Handeln vorliegen muss, aus. Nur über einen Spezial-Strafrechtsschutz sind auch Verfahrenskosten abgedeckt, die aufgrund solcher Strafvorwürfe entstehen. Er schützt Sie, sobald ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet wird, und auch, wenn gegen Sie wegen vorsätzlicher Tatbegehung ermittelt wird. Das gilt auch für angebliche Straftaten, die Sie bereits vor Beginn Ihres Versicherungsschutzes begangen haben sollen, sofern noch kein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.
Nur dieser erweiterte Strafrechtsschutz übernimmt die Kosten für qualifizierte Strafverteidiger, Fachanwälte und Gutachter zur Abwehr von Ansprüchen und im Verfahren aufgrund von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten für alle Mitarbeiter des Unternehmens auch über die gesetzlich vorgeschriebene Vergütung hinaus.
Die Liste möglicher strafrechtlicher Risiken ist lang und beinhaltet erfahrungsgemäß nicht nur fahrlässige Verstöße.
Wir beachten die Unterschiede der Versicherer
Bei einer Strafrechtsschutzversicherung mit guten Bedingungen greift der Versicherungsschutz nicht erst ab dem gerichtlichen Verfahren, sondern bereits bei einer Vernehmung als Zeuge oder bei Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Da bei solchen Verfahren oft spezialisierte Anwälte, z. B. für Steuer- oder Wirtschaftsstrafrecht, eingeschaltet werden müssen, die nur auf frei vereinbarter Honorarbasis arbeiten, darf der Versicherer sich nicht auf die Begleichung von Honoraren nach der gesetzlichen Rechtsanwaltsgebührenordnung beschränken.
Ein unberechtigter Verdacht und langwierige Ermittlungen der Staatsanwaltschaft können das Image eines Unternehmens nachhaltig schädigen und seine Existenz bedrohen. Ergänzen Sie Ihren Versicherungsschutz und lassen Sie sich im Ernstfall von spezialisierten Rechtsanwälten beraten und vertreten.
Fazit: Die Spezial-Strafrechtsschutzversicherung ist nicht nur eine sinnvolle, sondern auch eine notwendige Ergänzung für bestehende Rechtsschutzverträge oder als einzelvertragliche Deckung für Entscheider.
Unsere Experten beraten Sie gerne und unterstützen Sie aus unabhängiger Position bei der Ausgestaltung Ihrer passgenauen Absicherung.