Ein Haus bauen, eine Familie gründen, der eigene Chef sein? Aber was ist, wenn etwas passiert? Wie kann ich sicher­stel­len, dass meine Familie im Falle meines Todes unser gerade erwor­be­nes Haus weiter­hin finan­zie­ren kann? Wie kann ich über meinen Tod hinaus dafür sorgen, dass es meiner Familie gut geht und an nichts fehlt? Wie können wir unser gemein­schaft­li­ches Unter­neh­men für den Fall des Todes einer Schlüs­sel­per­son absichern?

Jähr­lich sterben in Deutsch­land rund 940.000 Menschen: Ein Drittel der Todes­fälle geht auf Erkran­kun­gen des Herz-Kreis­lauf-Systems zurück, ein Viertel auf Krebs­er­kran­kun­gen (Quelle: Statis­ti­sches Bundes­amt, Desta­tis). Jeder 11. Mensch stirbt vor seinem 67. Geburtstag.

Haben Sie einen Plan für den Worst Case? Bei einer Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung steht die finan­zi­elle Absi­che­rung der Hinter­blie­be­nen bzw. der begüns­tig­ten Perso­nen für den Fall des Verster­bens des Versi­cher­ten im Fokus. Je nach Motiv gibt es pass­ge­naue Lösungs­kon­zepte – und das mit erheb­li­chen Preisunterschieden.

Eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung gibt es bereits für unter 100 € im Jahr.

Der Preis richtet sich unter anderem nach der Höhe der Versi­che­rungs­summe, der Versi­che­rungs­dauer, dem ausge­üb­ten Beruf und even­tu­ell riskan­ten Hobbys wie Motor­rad­fah­ren oder Fall­schirm­sprin­gen. Raucher zahlen aufgrund ihres größe­ren Risikos höhere Beiträge.

Motiv: Schutz der Familie

„Ich möchte sicher­ge­hen, dass im Falle meines Verster­bens mein Partner, meine Kinder und weitere Perso­nen, die mir wichtig sind, finan­zi­ell versorgt sind.“

Die staat­li­che Unter­stüt­zung durch eine Witwen- und/oder Waisen­rente ist so gering, dass eine Familie im Ernst­fall kaum ohne eine entspre­chende Risi­ko­ab­si­che­rung weiter­le­ben kann wie bisher, geschweige denn, das Studium der Kinder finan­zie­ren oder die Hypo­thek einer Immo­bi­lie abzah­len kann. Die Witwen­rente beträgt im Durch­schnitt weniger als 580 € und begüns­tigt nur verhei­ra­tete Paare bzw. Paare, die eine einge­tra­gene Lebens­part­ner­schaft führen.

In Fami­lien mit Kindern sollte nicht nur der Haupt­ver­die­ner versi­chert werden. Auch im Todes­fall des nicht in Voll­zeit arbei­ten­den Eltern­teils entsteht eine finan­zi­elle Lücke, da der Haupt­ver­die­ner entwe­der seine Arbeits­zeit redu­zie­ren muss oder die Kosten für eine Kinder­be­treu­ung, Haus­halts­hilfe etc. zusätz­lich anfallen.

Wichtig ist vor allem, die Versi­che­rungs­summe nicht zu niedrig anzu­set­zen. Als Richt­wert für die Höhe gilt das Vier- bis Fünf­fa­che des Jahres­brut­to­ein­kom­mens des Versi­cher­ten. Die Lauf­zeit ist je nach Motiv­lage anzusetzen.

Steu­er­op­ti­mierte Überkreuzversicherung

Bei einer Über­kreuz­ver­si­che­rung sind gleich zwei Perso­nen versi­chert. Sie besteht aus zwei Verträ­gen, jeweils mit eigener Lauf­zeit und Versi­che­rungs­summe. Der Clou ist, dass im ersten Vertrag Person A Versi­che­rungs­neh­mer ist und Person B die versi­cherte Person. Im zweiten Vertrag ist dieses Verhält­nis umge­kehrt – daher die Bezeich­nung „über Kreuz“: Person B ist Versi­che­rungs­neh­mer und Person A die versi­cherte Person. Es wird also jeweils das Leben des anderen versichert.

Grund­sätz­lich unter­liegt die Auszah­lung einer Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung nicht der Einkom­mens­steuer, wohl aber der Erbschafts­steuer. Durch die intel­li­gente Gestal­tung als Über­kreuz­ver­si­che­rung fällt keine Erbschafts­steuer an. Stirbt die versi­cherte Person, ist die Auszah­lung der Versi­che­rungs­summe kein Erbe für den Versi­che­rungs­neh­mer, sondern eine Versi­che­rungs­leis­tung aus einem eigenen Vertrag.

Dieses Lösungs­kon­zept ist auch ein ideales Modell, um jeman­den abzu­si­chern, mit dem man nicht verhei­ra­tet ist. Der steu­er­li­che Frei­be­trag bei Ehepart­nern liegt bei 500.000 € und bei Kindern bei 400.000 € – bei unver­hei­ra­te­ten Part­nern aber bei nur 20.000 €.

Über­kreuz­ver­si­che­run­gen sind flexi­bel: Wenn Sie sich für eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung als Über­kreuz­ver­si­che­rung entschei­den, müssen Sie nicht für beide Perso­nen die glei­chen Kondi­tio­nen wählen. So ist es unter anderem möglich, verschie­dene Lauf­zei­ten zu wählen, verschie­dene Versi­che­rungs­sum­men fest­zu­le­gen oder eine fallende, stei­gende oder gleich­blei­bende Versi­che­rungs­summe zu wählen.

Diese Flexi­bi­li­tät hat viele Vorteile. Leben Sie bspw. in einer Part­ner­schaft, möchten nicht heira­ten und einer von beiden verdient mehr? Dann wählen Sie für den Partner mit dem gerin­ge­ren Einkom­men eine klei­nere Versi­che­rungs­summe. So sind die Beitrags­zah­lun­gen dieses Vertra­ges entspre­chend niedriger.

Motiv: Sicher­heit für die Immobilienfinanzierung

Jede große Inves­ti­tion bringt die Frage nach der Absi­che­rung mit sich. Insbe­son­dere beim Kauf einer selbst genutz­ten Immo­bi­lie stellt sich eine ebenso sach­li­che wie emotio­nale Frage: Kann der hinter­blie­bene Partner weiter­hin die Darle­hens­ra­ten bedie­nen, sodass es möglich ist, im Haus oder in der Eigen­tums­woh­nung wohnen zu bleiben?

Schick­sals­schläge kommen meist plötz­lich und man hat in der Regel keine Zeit, sich darauf einzu­stel­len. Sie können jedoch dafür sorgen, dass im Fall der Fälle die Finan­zen die kleinste Sorge Ihrer Ange­hö­ri­gen ist. Gerade bei großen Beträ­gen und langen Lauf­zei­ten wie bei einer Baufi­nan­zie­rung bildet die Absi­che­rung für den Todes­fall einen wich­ti­gen Schutz­me­cha­nis­mus für die Hinter­blie­be­nen. Davon ganz abge­se­hen erwar­ten die finan­zie­ren­den Banken häufig ohnehin einen Todes­fall­schutz zur Absi­che­rung der Finanzierung.

Grund­sätz­lich bleiben Kredit­schul­den auch nach dem Tod bestehen und gehen an die Erben über. Denn der Todes­fall eines Darle­hens­neh­mers begrün­det nicht auto­ma­tisch ein Sonder­kün­di­gungs­recht, wodurch sich die Frage stellt, wie eine bestehende Rest­schuld zu beglei­chen ist. Besteht keiner­lei Absi­che­rung, muss die finan­zierte Immo­bi­lie meist veräu­ßert werden, um Rest­schul­den beglei­chen zu können, und die Familie steht im schlimms­ten Fall ohne Eigen­heim da.

Mit einer Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung erhal­ten die Hinter­blie­be­nen bei Verster­ben der versi­cher­ten Person die verein­barte Versi­che­rungs­summe ausge­zahlt und können diese unter anderem zur Schul­den­til­gung nutzen. Entwe­der fällt die Versi­che­rungs­summe jähr­lich konstant um einen festen Betrag oder man verein­bart eine annui­tä­tisch fallende Versi­che­rungs­summe, die prozen­tual auf Zins und Tilgung abge­stimmt ist, sodass immer die sich verrin­gernde Rest­schuld zu 100 % abge­deckt ist.

Motiv: Absi­che­rung von Geschäftspartnern

Partner, Geschäfts­füh­rer, Vorstände, leitende Ange­stellte und Spezia­lis­ten – Schlüs­sel­kräfte und Leis­tungs­trä­ger sind in vielen Unter­neh­men nahezu uner­setz­lich. Im Todes­fall eines „Keyman“ gehen ad hoc Wissen, Erfah­rung, Kompe­tenz und lang­jäh­rige Geschäfts­kon­takte verlo­ren. Muss ein Unter­neh­men auf den Einsatz und das Know-how eines wich­ti­gen Mitar­bei­ters verzich­ten, kann das das ganze Unter­neh­men bedro­hen, da die finan­zi­el­len Folgen erheb­lich sein können.

Risiken im Todes­fall eines Keyman

  • Umsatz­ein­bu­ßen durch Projekt­aus­fälle (z. B. nicht abge­schlos­sene Aufträge, verpasste Ausschrei­bun­gen) und ggf. Schadenersatzansprüche
  • Kosten für die Perso­nal­su­che sowie für eine quali­fi­zierte Vertretung
  • Gehalt eines neuen Mitar­bei­ters und Aufwand für dessen Einar­bei­tung (Stich­wort: Onboarding)
  • Laufende Kredit­ver­pflich­tun­gen

Den daraus entste­hen­den Liqui­di­täts­be­darf können Sie absi­chern! Spezi­elle Keyman-Policen federn mit einer Sofort­hilfe in Form einer einma­li­gen Kapi­tal­zah­lung bei Tod oder auch schwe­rer Erkran­kung das weit­rei­chende finan­zi­elle Risiko für Ihr Unter­neh­men ab.

Ihre Vorteile auf einen Blick
  • Güns­tige Beiträge durch unseren unab­hän­gi­gen Marktzugang
  • Vorge­zo­gene Todes­fall­leis­tung bei schwe­ren Erkran­kun­gen oder Pfle­ge­be­dürf­tig­keit (optio­nal)
  • Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie: Erhö­hungs­op­tio­nen ohne erneute Gesund­heits­prü­fung (z. B. bei Heirat, Geburt eines Kindes, Immobilienerwerb)
  • Sonder­kon­zepte bei Immo­bi­li­en­kauf mit verein­fach­ter Gesundheitsprüfung
  • Flexi­ble Tarif­ge­stal­tung mit konstan­ter, stei­gen­der oder fallen­der (linear und annui­tä­tisch) Versicherungssumme
  • Keine Brutto-Beitrags­er­hö­hun­gen (anbie­ter­ab­hän­gig)
  • Steu­er­freie Auszah­lung im Todesfall
  • Über­kreuz­ver­si­che­rung: Lösungs­kon­zept ohne Erbschaftssteuer
  • Kombi­na­tion mit Berufs­un­fä­hig­keits-Zusatz­ver­si­che­rung (optio­nal)

 

Welches Motiv Sie auch haben: Als Spezia­list für die Risi­ko­vor­sorge ermit­teln wir Ihren persön­li­chen Bedarf, um Ihren Hinter­blie­be­nen im Fall der Fälle die finan­zi­elle Unab­hän­gig­keit zu bewah­ren. Wir verfü­gen auf Basis unserer ganz­heit­li­chen Markt­ver­glei­che über Zugang zu den führen­den Anbie­tern und ermit­teln die für Ihre indi­vi­du­elle Ausgangs- und Lebens­si­tua­tion beste Absi­che­rung. Profi­tie­ren Sie von unseren beson­ders güns­ti­gen Tarifen, insbe­son­dere für Nicht­rau­cher und spezi­elle Berufs­grup­pen wie z. B. Akade­mi­ker. Gerne stehen wir Ihnen für die Opti­mie­rung Ihrer indi­vi­du­el­len Risi­ko­vor­sorge zur Verfügung.