Jedes Jahr gewäh­ren deut­sche Unter­neh­men ihren Kunden Kredite von rund 400 Mrd. €, indem sie Waren liefern und/oder Leis­tun­gen erbrin­gen, die sie nicht sofort bezahlt bekom­men. Damit bewegen sich Indus­trie, Handel und Dienst­leis­ter als Kredit­ge­ber in dersel­ben Größen­ord­nung wie die Banken mit sämt­li­chen kurz­fris­ti­gen Krediten.

Die Konjunk­tur in Deutsch­land, aber auch welt­weit, trübt sich ein. Damit wächst die Gefahr, dass wich­tige Abneh­mer ihre Rech­nun­gen nicht mehr zahlen können oder wollen. Mit einer Waren­kre­dit-, Export­kre­dit- oder auch Inves­ti­ti­ons­gü­ter­kre­dit­ver­si­che­rung können sich Liefe­ran­ten für den Fall, dass ihre Abneh­mer ihre Rech­nung nicht bezah­len, vor den damit verbun­de­nen finan­zi­el­len Folgen schützen.

Kreditversicherung

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Offene Forde­run­gen sind Risikokapital!

Bei Insol­venz des Schuld­ners geht der Gläu­bi­ger in vielen Fällen leer aus. Wie häufig das passiert, zeigen die Wirt­schafts­nach­rich­ten. Die Zahl der Insol­ven­zen steigt – und immer wieder sind bei Pleitemel­dun­gen auch große und bekannte Firmen dabei. Zurück bleiben die unter­schied­lichs­ten Liefe­ran­ten und Dienst­leis­ter, deren Rech­nun­gen nicht bezahlt werden, die aber für den erle­dig­ten Auftrag oft im Vorfeld erheb­li­che Mate­rial- und Perso­nal­kos­ten aufbrin­gen mussten. Das bedroht die Liqui­di­tät. So ist es nicht verwun­der­lich, dass Forde­rungs­aus­fälle viele gesunde Unter­neh­men in die Folge­insol­venz treiben.

Die schlechte Zahlungs­mo­ral ist ein eben­falls zuneh­men­des Problem. Unter­neh­men gehen in Vorleis­tung und sind in der Folge auf verläss­li­che, pünkt­li­che Zahlung ange­wie­sen. Fällige, aber unbe­zahlte Rech­nun­gen können gerade für kleine und mitt­lere Unter­neh­men ein exis­tenz­be­dro­hen­des Risiko darstel­len. Gerät ein größe­rer Kunde in Zahlungs­schwie­rig­kei­ten oder ist nicht bereit, seine Rech­nun­gen zu beglei­chen, können auch gesunde Betriebe die Folgen zu spüren bekom­men. Es ist mehr als ärger­lich, wenn Sie Ihre Dienst­leis­tung erbracht haben, aber Ihr Geld nicht bekommen.

Jede Groß­zü­gig­keit Ihren Kunden gegen­über muss dem Risiko ange­mes­sen sein, denn Sie binden das Kapital Ihres Unter­neh­mens. Da es in der tägli­chen Praxis nicht ausbleibt, Wagnisse einzu­ge­hen und den Kunden Zuge­ständ­nisse zu machen, empfeh­len wir den Abschluss einer Waren­kre­dit­ver­si­che­rung mit inte­grier­tem Inkasso für den Fall der Fälle. Diese bietet den notwen­di­gen Schutz vor den Folgen von Forde­rungs­aus­fäl­len für Ihr Unter­neh­men und redu­ziert diese auf ein Minimum.

Kreditversicherung

Was können Sie versichern?

Grund­sätz­lich sind alle Forde­run­gen aus Waren­lie­fe­run­gen, Werk- und Dienst­leis­tun­gen einge­schlos­sen. Auch Fabri­ka­ti­ons- und Forde­rungs­ri­si­ken aus Verkäu­fen von Maschi­nen und Anlagen können versi­chert werden. Der Schutz vor Forde­rungs­aus­fall sichert Sie zudem welt­weit ab, nur wenige Staaten sind ausgenommen.

Ihre Vorteile

  • Attrak­tive Prämie auf Grund­lage des Nettoumsatzes
  • Entschä­di­gungs­leis­tung in Höhe von 90 % der Nettoforderung
  • Vorzei­tige Entschä­di­gung bei Zahlungsverzug
  • Einschluss des Fabri­ka­ti­ons-/Vor­fer­ti­gungs­ri­si­kos möglich
  • SVer­bes­se­rung der eigenen Bonität durch abge­si­cher­ten Forderungsbestand
  • Einfa­ches Hand­ling durch Onlinesystem
  • Abtre­tung der abge­si­cher­ten Forde­run­gen an die Haus­bank möglich

Kreditversicherung

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Früh­zei­tige Leis­tung sichert Ihre Liquidität

Ihr beson­de­rer Vorteil: Eine Kredit­ver­si­che­rung entschä­digt Sie bereits beim soge­nann­ten Nicht­zah­lungs­tat­be­stand – also schon vor Eröff­nung eines gericht­li­chen Insolvenzverfahrens.

Der Nicht­zah­lungs­tat­be­stand ist gegeben, wenn es dem Inkas­so­un­ter­neh­men nicht gelun­gen ist, Ihre versi­cherte Forde­rung inner­halb einer verein­bar­ten Frist nach Auftrags­er­tei­lung voll­stän­dig einzuziehen.

Selbst­ver­ständ­lich leistet der Schutz vor Forde­rungs­aus­fall auch bei

  • Eröff­nung eines gericht­li­chen Insol­venz­ver­fah­rens über das Kunden­ver­mö­gen bzw. dessen Abwei­sung mangels Masse
  • Abschluss eines außer­ge­richt­li­chen Liqui­da­ti­ons- oder Quoten­ver­gleichs mit sämt­li­chen Gläubigern
  • Fest­stel­lung der Annahme eines Schul­den­be­rei­ni­gungs­pla­nes durch das Insolvenzgericht
  • gege­be­nen­falls auch bei frucht­lo­ser Zwangsvollstreckung
Zusagen in Sekun­den: Kredit­an­frage per Onlinesystem

Sie wünschen die Zusage für eine Kredit­an­frage meis­tens möglichst sofort. Hier sind die Online­sys­teme der Kredit­ver­si­che­rer ideal: 80 % aller Inland­s­an­fra­gen werden via Inter­net in Sekun­den entschieden.

Eine weitere wich­tige Ergän­zung zur Kredit­ver­si­che­rung ist die Anfechtungsversicherung

Muss ein Kunde Insol­venz anmel­den, ist man froh über jede von ihm noch vorher bezahlte Rech­nung, getreu dem Motto „Was man hat, das hat man“. Leider ist die Freude aber nicht in jedem Fall berech­tigt, denn unter bestimm­ten Umstän­den kann der Insol­venz­ver­wal­ter selbst vor Jahren geleis­tete Zahlun­gen von Ihnen zurückverlangen.

Wach­sende Gefahr der Insolvenzanfechtung

Im Ernst­fall bleiben also nicht nur die letzten Rech­nun­gen eines insol­ven­ten Kunden unbe­zahlt. Weitaus schwer­wie­gen­der und exis­tenz­ge­fähr­den­der können die Rück­for­de­run­gen des Insol­venz­ver­wal­ters sein. Dass diese soge­nann­ten Insol­venz­an­fech­tun­gen ein wach­sen­des Problem sind, zeigen Umfra­gen des Bundes­ver­bands Credit Manage­ment. Früher waren unter den befrag­ten Unter­neh­men noch knapp zwei Drittel betrof­fen. Aktu­el­lere Zahlen zeigen, dass das mitt­ler­weile auf mehr als drei Viertel aller Firmen ange­stie­gen ist! Und in rund einem Drittel der Fälle lag die Forde­rungs­summe bei mehr als 100.000 €.

Rück­griff auf vier Jahre

Die Anfech­tung bereits begli­che­ner Forde­run­gen betrifft in der Regel die letzten Monate vor Bean­tra­gung des Insol­venz­ver­fah­rens. Aber es kann noch schlim­mer kommen:

Anfech­tung wegen Vorsatz

Nach derzei­ti­gem Insol­venz­recht lassen sich Zahlun­gen der letzten vier Jahre vor Bean­tra­gung des Verfah­rens anfech­ten – insbe­son­dere, wenn Sie als Gläu­bi­ger den Vorsatz des Schuld­ners kannten, andere Gläu­bi­ger zu benach­tei­li­gen. Diese Kennt­nis wird nach dem Gesetz schon vermu­tet, wenn Sie wussten, dass mögli­cher­weise die Insol­venz drohte.

Die Beweis­last liegt bei Ihnen

Nach der aktu­el­len Rechts­lage ist eine Zahlung anfecht­bar, wenn Sie als Gläu­bi­ger den Vorsatz des Schuld­ners kannten, andere Gläu­bi­ger zu benach­tei­li­gen. Das wird nach dem Gesetz schon vermu­tet, wenn Sie wussten, dass bei ihm die Zahlungs­un­fä­hig­keit einge­tre­ten war.

Hierfür muss der Insol­venz­ver­wal­ter hinrei­chende Beweisan­zei­chen vorbrin­gen, z. B. teil­weise ausblei­bende oder schlep­pende Zahlun­gen, nicht einge­hal­tene Raten­zah­lungs­ver­ein­ba­run­gen oder eigene Erklä­run­gen des Schuld­ners, fällige Verbind­lich­kei­ten nicht beglei­chen zu können, die in ihrer Gesamt­schau zu würdi­gen sind.

Nur wenn Sie im Gegen­zug bewei­sen können, dass Sie später davon ausge­hen durften, der Schuld­ner habe seine Zahlun­gen an alle seine Gläu­bi­ger wieder aufge­nom­men, kann die Kennt­nis von der einge­tre­te­nen Zahlungs­un­fä­hig­keit wieder entfal­len. Dies gelingt in der Regel nicht.

Die Anfech­tungs­ver­si­che­rung ist denkbar einfach: Sie entschei­den, in welcher Höhe sich Ihr Unter­neh­men absi­chern möchte, und buchen ein entspre­chen­des Sicherheitspaket.

Bis zur Höhe Ihrer Versi­che­rungs­summe sind dann jähr­li­che Schäden aus Insol­venz­an­fech­tun­gen gedeckt – für einen Anfech­tungs­zeit­raum von bis zu vier Jahren. Auch even­tu­elle Rechts­kos­ten werden antei­lig übernommen.

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