Ab 2020 können in der bAV Monats­be­träge bis zu 276 € ohne Sozi­al­ab­ga­ben und bis zu 552 € ohne Steuern inves­tiert werden.

bAV auf den Punkt gebracht: Unter betrieb­li­cher Alters­ver­sor­gung (bAV) versteht man den Aufbau einer Zusatz­rente über den Arbeit­ge­ber. Arbeit­neh­mer können einen Teil ihres Brut­to­ge­halts für eine zusätz­li­che Alters­vor­sorge als Entgelt­um­wand­lung einsetzen.

Das ist ein sehr attrak­ti­ver Weg zu mehr Rente, denn neben hohen Steu­er­vor­tei­len betei­ligt sich der Arbeit­ge­ber mit einem Zuschuss in Höhe von 15 %.

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Neuer GKV-Beitrag in der bAV – Im Schnitt 25 € mehr Monatsrente!

Das „Gesetz zur Einfüh­rung eines Frei­be­trags in der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung zur Förde­rung der betrieb­li­chen Alters­vor­sorge“ (GKV-BRG) ist zum 01.01.2020 in Kraft getre­ten. Es steht ein neuer Frei­be­trag für Betriebs­ren­ten in Höhe von 159,25 € monat­lich für die Bemes­sungs­grund­lage für Kran­ken­ver­si­che­rungs­bei­träge (GKV) zur Verfü­gung. Hier­durch erhal­ten Sie jetzt bzw. zukünf­tig mehr Betriebsrente.Der Frei­be­trag ist dyna­misch und wird in den folgen­den Jahren regel­mä­ßig erhöht, so dass die monat­li­che Erspar­nis immer größer wird und Sie somit zuneh­mend mehr Betriebs­rente haben werden.

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