D&O-Versicherung by afm
Manager leben riskant. Entscheidungskompetenz birgt Haftungsrisiken: Falsche Entscheidungen und Unachtsamkeit können zu hohen Vermögensschäden führen. Die Entwicklung ist eindeutig, Unternehmen nehmen immer häufiger beim eigenen Manager Regress und machen ihn persönlich haftbar. Nicht selten geht es bei Schadenersatzansprüchen um Millionenforderungen.
Manager und Entscheidungsträger haften bei nachgewiesenen Pflichtverstößen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit persönlich und unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen, nicht selten sogar ohne aktive Einflussnahme im Rahmen der gesamtschuldnerischen Haftung bei Fehlern durch andere Organmitglieder (Organisationsverschulden). Bereits leicht fahrlässig begangene Pflichtverstöße reichen aus, um einen Haftungsanspruch zu begründen. Neun von zehn Managern in Deutschland sind sich des Umfangs der persönlichen Haftung nicht bewusst und unterschätzen ihr Risiko.
Die D&O-Versicherung hält Organen wie Geschäftsführern, Vorständen, Beiräten, Aufsichtsräten und leitenden Angestellten (Directors & Officers) den Rücken frei und übernimmt die Abwehr unbegründeter sowie die Zahlung berechtigter Haftungsansprüche.
Gleichzeitig werden die Bilanz und das Image des Unternehmens geschützt, da hohe Schadensummen bei den Verantwortlichen kaum vollstreckt werden können. Langwierige öffentliche Prozesse lassen sich oftmals durch außergerichtliche Vergleiche vermeiden.
Unsere speziellen Deckungskonzepte
Fragen und Antworten
Der Versicherungsschutz im Überblick
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- Mitversicherung operativer Tätigkeit und Verzicht auf Dienstleistungsausschluss
- Weitgehender Vermögensschadenbegriff
- Unbegrenzte Rückwärtsdeckung
- Unbegrenzte Nachmeldefrist
- Mitversicherung des bedingten Vorsatzes (Dolus eventualis)
- Abwehrkosten bis zur gerichtlichen Feststellung des Vorsatzes
- Freie Anwaltswahl mit Honorarvereinbarungen in Abstimmung
- Erhalt des Versicherungsschutzes bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- Kontinuität bei Bedingungsänderungen
- Mitversicherung von Ansprüchen nach § 64 GmbHG bzw. § 92 AktG
- Maximierung der Versicherungssumme
- Nachkaufoption bei Verbrauch der Versicherungssumme für künftige Schadenfälle
- Keine Kündigung im Schadenfall
- 24 Monate und mehr Gehaltsfortzahlung bei Aufrechnung/Zurückbehaltung
- Abwehrkosten werden nicht auf die Versicherungssumme angerechnet
- Offene Abwehrkostendeckung
- Internationale Versicherungsprogramme
- u. v. a. m.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Kostenfreies D&O-Risikoaudit
Profitieren Sie von unserer Beratungskompetenz und unserer weitreichenden Expertise. Unsere maßgeschneiderten Konzepte mit besonderen Deckungsbausteinen garantieren einen bestmöglichen Schutz sowohl für die Unternehmensführung als auch für das Unternehmen selbst. Erstklassige Experten analysieren Ihre Haftungsrisiken und prüfen Ihre bestehende D&O-Versicherung auf Belastbarkeit und Preis. Sie erhalten ein individuell auf Sie zugeschnittenes Angebot.
Wir sichern Ihre Haftungsrisiken.
afm Mehrwerte
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Wir denken und beraten vernetzt und themenübergreifend mit einem Blick für das große Ganze
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